BluRay von Scheibe auf Festplatte bringen | komprimiert aber koplett

  • Liebe Kodianer,

    ich bin seit Jahren im Besitz diverser BluRay Compilations, darunter auch das komplette Herr der Ringe Extended Set inkl. Anhänge (aka "Making Ofs"). Nun habe ich mir schon ein paarmal überlegt, diese Discs zu digitalisieren und auf meine NAS zu bringen. Da ich hier aber nicht jede BluRay in maximaler Auflösung brauche (da reicht mir auch schon ne solide komprimierte Fassung in FullHD), wollte ich mal fragen, ob es Software und Tutorials gibt, die das entsprechend so umsetzen können, dass das auch zu Kodi ordentlich komatibel ist und ich am Ende die komplette Menüführung auch beinander habe.

    Als Bonusfrage wäre noch interessant: Die BluRay Fassing von Herr der Ringe (am Beispiel "Die Gefährten") besteht ja aus insgesamt 4 Discs (2x Film, 2x Anhänge). Wie könnte man so eine Kompilation denn in Kodi unter einem Eintrag vereinen und dann nach und nach "durchwechseln"?

    Viele Grüße,
    Tormi

  • Erst einmal die Frage:

    Wie wichtig sind dir die Menüs der Discs?

    Willst du die Menüs behalten bleibt dir nur über ISO-Dateien zu arbeiten.
    Wenn dir die Menüs etc. nicht so wichtig sind und du nur den Hauptfilm haben willst, dann würde ich MKV-Dateien empfehlen.
    Die kannst du bspw. mit https://www.makemkv.com/ einfach von deinen Discs erstellen.

    Ob du dann einzelne Dateien je Disc behalten möchtest und sie nur Disc 1, Disc 2, etc. nennst oder sie zu einer Dateie zusammen fügst bleibt dir überlassen. Dies geht natürlich nur bei der Vorgehensweise mit den Hauptfilmen ohne Menüführung.

    NAS: Gehäuse: Jonsbo G3, Mainboard: MSI B460M PRO, CPU: Intel Pentium G6400, OS: OMV 6

    Client: NVIDIA Shield Pro 2019

  • Die Menüs sind halt dahingehend wichtig, dass diese vor allem bei den Herr der Ringe Anhängen (Making-of's) zwingend notwendig sind, um zu navigieren und auch ne Ahnung zu haben, wo ich mich befinde, und was ich mache.

  • Ich möchte ganz gern Mal auf den Umstand hinweisen, dass in einem Thread ein Link zu einer KEYDB.cfg entfernt wurde. Das aus dem Grund von "Umgehen des Kopierschutzes in Deutschland" und dessen Rechtsprechung.

    Diese Datei ermöglicht nur das Abspielen einer von mir gekauften Disk, welche mein Eigentum ist. Zumindest ist die Disk wohl in meinem Besitz (sonst könnte ich sie ja nicht einlegen)

    Hier wird fleißig über Software diskutiert, die nicht nur das Abspielen, sondern auch das Kopieren des Filmes unterstützt. Und das ist jetzt völlig ok? Wenn das ok ist, dann hätte ich gern, dass der Link zur KEYDB.cfg wieder kommt. Denn diese Datei ist wesentlich harmloser als die Software, die hier vorgeschlagen wird ;)

    @darkside40 und ja....makemkv gehört zu den Übeltätern auch dazu. Ebenso wie CloneBD oder wie sie alle heißen. Der Vertrieb dazu ist in D untersagt. Ebenso wie die Software vom Fuchs

    Wertschätzung kostet nichts, aber sie ist von unschätzbarem Wert.

  • Diese Datei ermöglicht nur das Abspielen einer von mir gekauften Disk, welche mein Eigentum ist. Zumindest ist die Disk wohl in meinem Besitz (sonst könnte ich sie ja nicht einlegen)

    Naja, sie könnte nur temporär in Deinem Besitz sein (also z.B. geliehen). Von wem auch immer. Das ist aber auch egal. Der Datenträger, auf dem sich der Content befindet, berechtigt dich aber nicht zum Kopieren + Umgehung eines lächerlichen Kopierschutzes des selben (Stichwort "Raubkopie") und schon gar nicht zur Herstellung einer Kopie von einer Raubkopie, die in der Regel keinerlei Kopierschutzmechanismen mehr hat (damit ist das Wort "Raubraubkopie" obsolet), sondern nur zum Abspielen. ;)

    Eigentlich ist das ganze eine Farce. Die Musikindustrie hat daraus gelernt. Die Filmindustrie scheint da noch geldgeiler zu sein.

    AZi (DEV): Nexus auf LibreElec | Asrock J4205 | 4 GB RAM | 128 GB Sandisk| Rii mini
    DEV: PC Ubuntu 20.04 | Matrix
    AZi: Tanix TX3 | Android/CoreElec Dualboot (EMMC), Nexus
    WoZi: Nexus auf LibreElec | Asrock J4205 | 4GB RAM | 128 GB Sandisk SSD | Atric IR | URC7960
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  • Für mich sind die Links hier ok.

    Für mich wäre aber auch der Link zur KEYDB.cfg OK

    Ich finde es halt nur falsch das eine zu verbieten wenn ich das andere erlaube. Entweder ganz oder gar nicht. Darum geht's

    Wertschätzung kostet nichts, aber sie ist von unschätzbarem Wert.

  • Insgesamt ist das ein doch ein recht komplexes Thema, betrifft aber nur einen recht kleinen Nutzerkreis. Die überwältigende Mehrheit der Scheibennutzer wird kaum was von Kodi oder LibreElec und noch weniger von einer KEYDB.cfg gehört haben - und wenn, sind das böhmische Dörfer. Das tangiert die Interessen der Filmindustrie nciht mal ansatzweise. Die haben andere Probleme.

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  • Kodi kann BD-J, muss man "bloss" java installieren. Was ja wohl nicht notwendigerweise bei allen plattformen geht. Java ist ja ein resourcenhog, deswegen sind ja auch BD player unterschiedlich schnell.

    Keine Ahnung z.b. ob libreElec Java drin hat oder das dort installiert werden kann.

    Als ich mir das zum letzten Mal vor 3 Jahren angeschaut hatte, sah mir das so aus, als ob die BD-J Library hauptsaechlich von den VLC Entwicklern verbessert wird, also am einfachsten erstmal VLC ausprobieren wie gut/schlecht das aussieht. Die Version der BD-J library die dann in Kodi drin ist, war in der Vergangenheit auch schon mal veraltet. Aber keine Ahnung was in 19.3 drin ist.

    Wegen komprimierung: Eine Idee die ich mal ausprobieren wollte:
    - Backup von BD mit makemkv machen
    - Dann die mediendateien neu codieren. Aber halt wieder als TS datei
    - Dateien des rips mit den neu codierten ersetzen.

    Hoffnung ist das man damit eine komprimierte Version einer BD hat, bei der aber noch alle Menus funktionieren. Wurde ja bloss die komprimierung veraendert, nicht aber das Dateisystem.

  • Kodi kann BD-J, muss man "bloss" java installieren. Was ja wohl nicht notwendigerweise bei allen plattformen geht. Java ist ja ein resourcenhog, deswegen sind ja auch BD player unterschiedlich schnell.

    Es reicht aus, ein "Java Runtime Environment" (JRE) für die jeweiligen Plattformen zu installieren, was aber nicht immer einfach ist.

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  • ....

    Egal ist das nicht. Denn es berechtigt den jeweiligen Besitzer (und nicht nur Eigentümer) eben doch, eine legale Kopie zu erstellen. Und auch bei einem 'lächerlichem' Kopierschutz darf man das, denn im Gesetzestext ist immer noch die Rede von 'wirksamen' Kopierschutz.
    Und bevor jemand fragt: ein wirksamer Kopierschutz liegt erst dann vor, wenn man dafür 'spezielle' Software benötigt. Kann ein Laie einen Kopierschutz mit einfachen Mittel aushebeln, so kann er/sie/es von einem nicht wirksamen KS ausgehen und eine Kopie wäre dann Legal.

    Das nur mal so am Rande und völlig OffTopic :)

    Gruß Gz

    2x Android TV-Box Amlogic t95zPlus +Kodi mit Estuary, 3x Qnap 1x Synology NAS, LG 55" 3D-TV + 40", Surround

  • Da sind wir uns doch einig. Ein lächerlicher Kopierschutz ist kein wirksamer Kopierschutz. Ansonsten ist das eine juristische Auslegung. Im nächsten Leben werde ich Anwalt, sch**ße Euch alle in den Hals und verdiene noch eine Menge Kohle damit ;) . Leider lebe ich nicht zweimal.

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  • Ich glaube da gehen die Meinungen stark auseinander und solange hier niemand ein Anwalt ist, sollten alle kleine Brötchen backen ;)

    Ein Auto gilt auch als verschlossen, wenn ich es abgeschlossen habe. Nur weil ich in jedem Baumarkt einen Hammer kaufen kann um die Scheibe einzuschlagen, gilt das Abschließen dennoch als "wirksam".

    Ebenso verhält es sich (mMn) auch beim Kopierschutz. Der Vertrieb o. g. Software ist in Deutschland nicht zulässig. Und MakeMKV ist dann illegal, wenn damit ein Kopierschutz umgangen wird.

    Siehe:
    https://www.chip.de/downloads/Make…load%20anbieten.

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kopierschutz


    "Auch die Herstellung und Verbreitung von Programmen und sonstigen Hilfsmitteln, die der Umgehung dienen, sind verboten (§ 95a Abs. 3 UrhG). Verstöße, die nicht zum eigenen privaten Gebrauch geschehen, können als Straftaten (§ 108b UrhG) oder Ordnungswidrigkeiten (§ 111a UrhG) verfolgbar sein."

    Somit erkläre ich es für mich so, dass man keine Software herstellen darf, die den Kopierschutz umgeht (und erst Recht darf sie nicht vertrieben werden....§ 95a Abs. 3 UrhG). Wenn ich das aber für den eigenen privaten Gebrauch mache, dann ist das ok.

    Das heißt also, dass ich die Software selber schreiben darf und nicht, dass ich Software kaufen darf um Privatkopien herzustellen. Schreibe ich die Software um Kopien meiner Medien zum privaten Gebrauch herzustellen, dann passt das. Kaufe ich sie, ist der Kauf schon strafbar.

    Und bevor jetzt jemand sagt "So illegal kann es ja nicht sein, wenn ich es über das Internet bekomme", dem sei gesagt, dass ich auch eine AK47 im Netz kaufen könnte. Besitzen darf ich sie trotzdem nicht, nur weil es ein Land gibt, in dem der Verkauf davon gestattet ist. Andere Länder, andere Sitten. Wenn ich die Dinge aber nach Deutschland hole, dann gelten nunmal unsere Sitten und die sind ziemlich eindeutig, wie ich finde.

    Aber das sind nur meine 2 Cent

    Wie gesagt ist es mir egal. Ich will hier auch nicht den Moralapostel spielen. Ich finde es nur unfair, wenn in einem Thread der Link zu einer Datei entfernt wird während in einem anderem Links zu Programmen, die einen aktiven Kopierschutz umgehen, erlaubt bleiben. Das finde ich nicht OK.

    Btw.... Definition zum Thema "wirksam"

    "Grundsätzlich jedoch werden Mechanismen, die eine Verschlüsselung beliebiger Art, sei sie noch so leicht zu entschlüsseln, verwenden, schlicht als wirksam definiert"

    Umstritten bleibt es dennoch ;)

    Wertschätzung kostet nichts, aber sie ist von unschätzbarem Wert.

  • Wie gesagt ist es mir egal. Ich will hier auch nicht den Moralapostel spielen. Ich finde es nur unfair, wenn in einem Thread der Link zu einer Datei entfernt wird während in einem anderem Links zu Programmen, die einen aktiven Kopierschutz umgehen, erlaubt bleiben. Das finde ich nicht OK.

    Das ist eben auch immer eine persönliche Entscheidung des Moderators. Grauzone hat ein Für und Wider. Nach meiner persönlichen Meinung wäre es mir auch vollkommen egal, da die Verantwortlichkeit für die Nennung eines Links (da gibt es BGH-Urteile) nicht dem Forenbetreiber angelastet werden können. Abgesehen davon haben wir hier in diesem Forum Prinzipien. Da fällt die Einordnung manchmal auch schwer.

    JM2C

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    Einmal editiert, zuletzt von PvD (17. Januar 2022 um 22:04)

  • Mit dem Herstellen von Privatkopien ist das ja wohl so wie mit Abtreibung. Im Prinzip verboten, wird aber strafrechtlich nicht verfolgt (bei Abtreibung wenn frau da passende Bedingungen einhaelt). Das schliesst aber natuerlich Zivilklagen nicht aus bei Kopien, aber ich wuesste da auch nicht, wie die da einen wirtschaftlichen Schaden argumentieren koennen. Allerdings bin ich auch kein Anwalt.

  • Ja, das trifft es in etwa. Der Vergleich ist nicht schlecht.

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  • Es ist ganz interessant, sich den von @DaVu zitierten Wikipedia-Artikel zu Gemüte zu führen. Allerdings steht da nicht:


    Kaufe ich sie [die SW], ist der Kauf schon strafbar.

    Auch in § 95a UrhG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) sehe ich das nicht. Dort steht u.a. "Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung,"
    "Kauf" kann ich dort und in weiteren zitierten Passagen nicht finden.

    Interessant auch noch die Formulierung: "Wann ein Schutz „wirksam“ ist, ist trotz der gesetzlichen Definition in § 95a Abs. 2 UrhG unter Juristen umstritten. Grundsätzlich jedoch werden Mechanismen, die eine Verschlüsselung beliebiger Art, sei sie noch so leicht zu entschlüsseln, verwenden, schlicht als wirksam definiert (siehe ebendiesen Absatz im UrhG)." Brauchen sich die Nicht-Juristen hier nicht zu grämen, wenn sie das unterschiedlich interpretieren, wenn es auch unter Juristen umstritten ist.

    Kodi 21.0, 17.6, 20.5, 16, 20.5 on Windows 11 Pro, Android 6, Android 12, FireTV Box 2nd Gen, FireTV 4k Max 2nd Gen
    Media on NAS, OpenMediaVault 6 (Debian Linux).

  • "Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung,"

    Na, wenn der Verkauf schon strafbar ist, wie kann dann der Kauf legal sein? ;)

    Der Verkauf von gestohlenen Autos ist auch strafbar. Das macht den Kauf nicht legaler ;)

    Ich möchte es nochmal erwähnen. Mir ist das echt schnuppe. Wenn man aber sagt, ich erlaube den Link nicht, wegen Kopierschutz und um das Forum zu schützen, dann darf ich solche, hier genannten, Programme auch nicht verlinken.

    Wertschätzung kostet nichts, aber sie ist von unschätzbarem Wert.

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