Digitale Fahrzeugstilllegung

  • Das hat wenig mit einem Rechtsstaat zu tun. Das ist in meinen Augen Willkür.

    Das ist keine Willkür. Das nennt man automatisierte Prozesse.

    Nicht falsch verstehen. Ist nicht so als würde ich das gut finden. Aber der Ablauf ist in etwa so:

    • Versicherungsschutz kann nicht festgestelllt werden
      • Das ist erstmal die Ursache für den automatisierten Prozess
      • Warum der nicht festgestellt werden kann ist nicht Teil des Prozesses. Das Fahrzeug ist angemeldet und muss daher auch eine Versicherung haben. Hat es das nicht wird der Halter aufgefordert das nachzureichen
    • Der weitere Betrieb des Fahrzeugs wird untersagt
      • Das ist die Konsequenz aus der Ursache

    Jetzt ist hier natürlich der Umstand ein anderer. Nämlich der, dass der Halter nichts dafür kann und, mMn, dafür auch nicht verlangt werden darf. Diese Umstände sind aber nicht in solchen Prozessen vorgesehen. Das mögen dann schlecht ausgearbeitete Prozesse sein. Von "Willkür", also dem Verhalten nach ausschließlich eigenen Wünschen und Interessen ohne Rücksicht auf andere, ist das aber weit entfernt.

    Dir sind halt an ihre Prozesse gebunden. Mitdenken wäre da wünschenswert. Aber dafür ist es leider ein Amt. Da ist "Dienst nach Vorschrift" angesagt.

    Wertschätzung kostet nichts, aber sie ist von unschätzbarem Wert.

  • DaVu Soweit so gut (was Du beschreibst), aber was ich Übergriffigkeit nenne ist das das Amt auch nach dem Telefon von don mit dem Amt seine Vorgehensweise nicht ändert sondern den Kunden zwingt vor Gericht zu gehen, falls der Kunde nicht selbsttätig eine bessere Möglichkeit findet. Was Du da "Mitdenken" nennst sind ja interne Vorschriften, wo man immer nie genau weiß von wem die eigentlich kommen. Land, Behördenleiter, Mitarbeiter. "Dienst nach Vorschrift" heißt ja eben auch, das solche internen Anordnungen befolgt werden. Und da bleibt man ja ob der praktizierten Intransparent immer im Dunklen.

    Bei der weiteren Bewertung würde ich erst mal abwarten, was der ADAC sagt. Oder halt natürlich auch die Versicherung...

  • Oder Verbraucherzentrale, wäre auch eine Möglichkeit

    Oder ins Fernsehn:

    Zit: "Markt mischt sich ein: Wenn Sie sich abgezockt fühlen oder sich über ein Produkt, ein Unternehmen oder eine Dienstleistung ärgern und sich wünschen, dass wir uns um Ihr Anliegen kümmern. Bitte schildern Sie Ihr Anliegen kurz in wenigen Sätzen."

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  • Und da bleibt man ja ob der praktizierten Intransparent immer im Dunklen.

    Und solange das nicht transparent ist und man versteht, was da wie passiert (und ich verstehe das auch nicht in Gänze), darf man das weder "übergriffig", "willkürlich" oder sonst was nennen.

    Ich finde es ein wenig erschreckend wie hier mit "Buzzwords" um sich geworfen wird und man sich über dessen Definition anscheinend gar nicht im Klaren ist. Willkür hatte ich ja oben schon beschrieben.

    Übergriffigkeit:

    Zitat

    Übergriffe in die Rechte, den Bereich, die Angelegenheiten und insbesondere in die sexuelle Selbstbestimmung anderer verübend

    Jetzt muss man hier noch nach der Definition von "Übergriff" schauen...da gibt es 2 Definitionen. Die eine, die wichtig ist, lautet:

    Zitat

    [1] eine rechtswidrige und/oder unangenehme Handlung


    Also...zusammengefasst bedeutet "Übergriffigkeit" per Definition eine rechtswidrige Handlung gegen meine Rechte, meine Bereich, meine Angelegenheiten. Das mit der sexuellen Selbstbestimmung lasse ich jetzt mal außen vor. Rechtswidrig hat da erstmal niemand gehandelt. Nichts davon trifft hier zu. Das Amt hat sehr wohl das Recht eine Rechnung nach den von ihnen genannten Paragraphen auszustellen. Wenn man jetzt sagt: "Das finde ich aber unangenehm" und sich darauf dann auf die Übergriffigkeit bezieht, dann finde ich ehrlich gesagt jede Rechnung, die ich von meinem Stromanbieter, meinem Öl-Lieferanten oder den Betrag, den ich an der Tankstelle bezahlen muss als "Übergriffig". Denn auch das finde ich teilweise sehr "unangenehm".

    Ich stimme zu, dass die Grundlage, auf die die Rechnung sich bezieht, nämlich der Umstand, wie die Sache ins Rollen gebracht worden ist (der Hacker-Angriff), fragwürdig ist. Und dagegen würde ich vorgehen. Das liegt halt daran, dass die Sache prozessual nicht festgehalten ist.

    Da kommt dann das "mitdenken" ins Spiel...á la "Unsere Infrastruktur ist schlecht...das kann nicht das Problem eines anderen sein". Ich habe keinen blassen Schimmer wie da die Aussicht auf Erfolgt ist. Anfangen würde ich mit einem Telefonat an den Rechnungssteller und würde mal nachhaken ob das denn so sinnvoll ist, deren Fehler auf meinem Rücken abzuwickeln. Aber das ist ein anderes Thema.

    Was mich vielmehr stört ist diese toxische Grundhaltung allem und jedem gegenüber, was irgendwie "Amt" heißt nur weil die auch mal Dinge durchsetzen, die uns nicht gefallen.

    Aus der Sicht des Amtes hat Don ein Gesetz verletzt. Nämlich potentiell ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz zu führen. Nur darauf bezieht sich das Schreiben. Das sind Prozesse, die automatisch im Hintergrund ablaufen. Den Brief schreibt ja niemand mehr mit der Hand. Da leuchtet ein Lämpchen auf, dann klickt da jemand auf "OK" und schon geht der Brief raus mit allen seinen Folgen.

    Natürlich bin ich auch immer noch der Meinung, dass in der heutigen Zeit solche Prozesse abgedeckt sein sollten. Das sind sie anscheinend leider nicht. Presse, ADAC (sehr gute Idee übrigens [ay] ), TV, Anwalt sind da mit Sicherheit gute Anlaufstellen wo man was bewirken könnte. Wie erwähnt, würde ich mal freundlich an der ausstellenden Stelle nachfragen, was die sich dabei so denken. Denn schließlich räumt das Schreiben auch die Möglichkeit zum Widerspruch ein. Natürlich muss der Betrag vorerst bezahtl werden, aber man darf guten Gewissens mal Einspruch erheben

    Ich bin mal wegen einer Geschwindigkeitsübertretung angeschrieben worden und sollte Betrag XYZ bezahlen und auch einen Punkt kassieren. Das Kennzeichen, was dort vermerkt worden war, gehörte auch zu einem meiner Fahrzeuge. Nämlich meinem Motorrad. Auf dem Bild war aber zu erkennen, dass es sich um ein Auto gehandelt hat. Ich habe daraufhin freundlich geantwortet, darauf hingewiesen, dass das Kennzeichen mir gehört, an meinem Motorrad befestigt ist, die Rechnung aber wohl an den falschen gegangen ist, da man ja auf dem Bild sehen kann, dass der Fahrer keinen Helm trägt.

    Ich habe nie wieder was davon gehört.

    Also nachhaken hilft hin und wieder ;)

    Wertschätzung kostet nichts, aber sie ist von unschätzbarem Wert.

  • Und das bezog sich auf der Verhalten des Amtes durch die Mitarbeiterin NACHDEM sie die Erklaerung von don gehoert hat. Nicht das automatische was vorher passierte.

    Und was soll die Dame danach machen? Der Prozess war ja schon im Rollen. Kann die Dame nicht mehr aufhalten. Das eigentliche Schreiben war ja schon eingetroffen (weswegen es ja überhaupt erst den Anruf von Don gab) und der restliche Prozess schon am Rollen.

    Wenn ich nun deinen verlinkten Artikel aufgreife und den von dir genannten Punkt 2 annehme:

    besonders von staatlichen Institutionen: sich in die (Persönlichkeits-)‍Rechte bestimmter Personen oder die Befugnisse anderer Institutionen einmischend, dabei bestimmte Grenzen überschreitend

    Nichts davon ist hier passiert. Es wurde sich nicht in Rechte eingemischt, die nicht Aufgabe der Institution gewesen wären, noch wurden Grenzen überschritten. Im Gegenteil. Es ist das Recht und die Aufgabe der KFZ Zulassungsbehörde Fahrzeuge stillzulegen, wenn diese nachweislich keinen Versicherungsschutz haben. Nur darum geht es in dem Schreiben. Das der Status auf Grund einer digitalen Manipulation Dritter verloren gegangen ist, ist eine andere Ursache. Das ändert aber nichts an der eigentlichen Aufgabe der Institution.

    Wenn mir ein besserer Begriff einfaellt, nehm ich den

    Ich hätte da so ein paar die weniger angriffslustig und toxisch sind. Aber wir wissen beide, dass du das nicht kannst:

    • unüberlegt
    • fehlerhaft
    • unfähig (in Bezug auf die Möglichkeit einen laufenden Prozess aufzuhalten)
    • engstirnig
    • unausgereift

    Ich könnte noch ein paar weitere aufzählen. Aber vielleicht gelingt es dir ja auch mal in eine Position zu denken, die weniger in die Richtung "ich hasse alles und jeden, was ein Amt ist, nur weil meiner Mutter mal die Konten gesperrt worden sind weil sie 2 Monate im Urlaub war und ihre Briefe nicht gelesen hat".

    Briefe im Allgemeinen gelten als Zugestellt, wenn sie den Briefkasten erreicht haben. Behörden gehen von 3 Tagen nach Versenden davon aus, dass der Brief angekommen ist. Alles andere obliegt der Nachweispflicht des Bürgers, dass der Brief erst viel später "angekommen" (nicht gelesen) ist. Wenn man mehrere Monate nicht zu Hause ist und den Briefkasten nicht leert, dann ist man leider einfach selber schuld. Das sagt auch die Rechtslage. Es besteht keine Pflicht den Briefkasten zu leeren, aber wenn man es nicht tut, dann kann das unangenehme Folgen haben. So wie bei deiner Mutter. Und da habe ich ehrlich gesagt wenig Mitgefühl. Dinge wurden bekannt gemacht, Fristen gesetzt und nicht eingehalten....das kann halt auch gewisse Konsequenzen haben.

    Unschön ist das natürlich. Unschön ist auch, wenn ich geblitzt wurde und dafür bezahlen muss. Beides spielt in der gleichen Liga. Ich habe etwas nicht getan (die Geschwindigkeit eingehalten...deine Mutter ist einer Aufforderung nicht nachgekommen) und das hat Konsequenzen.

    Wenn einem der deutsche Rechtsstaat nicht gefällt, steht es jedem frei sich dagegen aufzulehnen und dagegen zu klagen. Geht die Rechtssprechung dann gegen denjenigen aus, dann kann man das entweder akzeptieren und es das nächste Mal besser/anders machen oder sich auch dazu entscheiden sich nicht mehr damit zu identifizieren. Das wäre dann fast gleichbedeutend damit, dass man das Land verlassen muss.

    Wenn ich so toxisch gegenüber allem und jedem in diesem Land bin, was die Verwaltung angeht, dann muss ich mich fragen ob das Land das richtige für mich ist und dann Entscheidungen treffen.

    Wertschätzung kostet nichts, aber sie ist von unschätzbarem Wert.

  • Ich kenne das so, dass man gegen einen Bescheid vom Amt erst mal innerhalb 4 Wochen Widerspruch einlegen kann,

    wird diesem nicht abgeholfen, dann und erst dann kann oder wenn man immer noch glaubt im Recht zu sein,

    kann man Klageeinreichen. don hattest du vorher schon ein Schreiben vom Amt bekommen?

  • DaVu

    Doch, man darf das auch übergriffig und intransparent nennen.

    Es ist allerdings sehr wichtig, hier die richtige Perspektive und richtigen Bezug zu wählen. Also in etwa zu sagen: das fühlt sich für mich total willkürlich an! Oder: für mich erscheint das ganze sehr intransparent!

    In einer offenen Kommunikation hätte so das gegenüber die Möglichkeit festzustellen, dass den anderen Personen vielleicht Informationen oder Zusammenhänge fehlen.

    :)

  • Ich hätte da so ein paar die weniger angriffslustig und toxisch sind. Aber wir wissen beide, dass du das nicht kannst

    "ich hasse alles und jeden, was ein Amt ist,

    Bitte unterlass doch solche erfundenen Unterstellungen, vor allem, wenn Du selbst total empfindlich bist wenn Du glaubst das das jemand Dir gegenueber macht.

    Ich hab klar gesagt, was ich uebergriffig finde, und das sind jeweils sehr bestimmte Massnahmen. Komplette Kontensperrungen und auch noch ohne richterlichen Beschluss fuer nichtige Betraege und ignorieren der Erklaerungen der Buergereinwaende/Erklaerungen am Telefon von Don und/oder Abschieben der Verantwortung fuer das Funktionieren der eigenen IT auf den Buerger.

    Und jetzt hab ich das zum letzten Mal erklaert.

  • das fühlt sich für mich total willkürlich an! Oder: für mich erscheint das ganze sehr intransparent!

    Stimmt. Beides sind ist in deinem Fall, bedingt durch deine Ausdrucksweise, sogenannte "Vermutungen", die auch noch personenbezogen sind.

    "Es fühlt sich für mich an, wie..."

    "Es erscheint mir als..."

    Eine Vermutung beruht in dem Fall auf (und ich hoffe inständig, dass du das nicht persönlich nimmst. Denn so ist es nicht gemeint) Unwissenheit. Ich vermute etwas, weil ich es nicht genau weiß. Dagegen kann man was tun um sich Gewissheit zu verschaffen. Am besten geht das mit einer lösungsorientierten Einstellung daher. Diese vermisse ich zunehmend bei Menschen. Zu über 75% machen die meisten Menschen ausschließlich "Fingerpointing".

    • Du hast das falsch gemacht
    • Du hast mich benachteiligt
    • Du bist übergriffig

    Das hilft nicht. Das hilft genauso wenig wie "Warum"-Fragen zu stellen. Jegliche Frage nach einem "Warum" ist immer auf die Vergangenheit bezogen. Die Vergangenheit kann ich nicht mehr ändern. Eine "Was"-Frage stellt fast niemand, weil das meistens auch Eigeninitiative bedeutet, die die meisten nicht mehr haben.

    Nicht bei dir. Ich meine das tatsächlich nur sachlich und nicht persönlich.

    Wertschätzung kostet nichts, aber sie ist von unschätzbarem Wert.

  • Bitte unterlass doch solche erfundenen Unterstellungen,

    Die sind nicht erfunden. Du zeigst das mit jedem deiner Beiträge hier. Sogar mit deinem letzten. Selbstreflexion ist nicht Jedermanns Tugend.

    wenn Du selbst total empfindlich bist wenn Du glaubst das das jemand Dir gegenueber macht.

    Glaube ich nicht ;) und ich bin bestimmt viel weniger empfindlich als du denkst ;)

    Ich bin konsequent..das ist was, was du von mir nicht kennst. ;)

    Komplette Kontensperrungen und auch noch ohne richterlichen Beschluss

    Hier ganz einfach: Glaube ich nicht dran. Den gab es bestimmt. Es gab bestimmt etwaige Schreiben dazu. Aber da steht jetzt ein Wort gegen das andere auch wenn du, wie du selbst sagst, gar nicht mehr alle Details kennst ;)

    nd/oder Abschieben der Verantwortung fuer das Funktionieren der eigenen IT auf den Buerger.

    Da stimme ich dir zu. Das ist nicht korrekt. Ändert aber nichts daran, dass der Prozess das nun mal nicht abbildet. Das meinte ich oben mit "unausgereift". Dennoch ist es, auf des fehlenden Prozesses keine Übergriffigkeit der Institution in Bezug auf meine Rechte oder deren Grenzen. Da wurde alles eingehalten. Ob es dir nun gefällt oder nicht.

    Du bist einfach nur sehr toxisch und negativ eingestellt. Das ist ok. Das ist ja deine Sache. Und deswegen darfst du auch immer wieder behaupten, dass du dich benachteiligt fühlst, weil du kein Recht bekommst und solche Floskeln raus werfen wie "Recht haben und Recht bekommen blablabla". Fakt ist anscheinend sehr oft, dass du auch kein Recht hast und es deswegen auch nicht bekommst.

    Aber auch das ist nur eine Vermutung, weil IANAL. ;)

    Wertschätzung kostet nichts, aber sie ist von unschätzbarem Wert.

    2 Mal editiert, zuletzt von DaVu (1. April 2024 um 10:05)

  • don ... wenn schon keine volksanwälte ... man könnte doch tatsächlich mal euren zdf oder ard bemühen. überhaupt, wenn du beweisbar mehrere gleiche fälle kennst (rottet euch zusammen! *g*). dann wären deine gebühren wenigstens mal gut angelegt gewesen *g*

    nachtrag: und für alle österreicher hier: ja, es gibt sie wirklich *g*--> https://volksanwaltschaft.gv.at/

    Spoiler anzeigen

    Die Volksanwaltschaft steht allen Menschen zur Seite, die sich von einer österreichischen Behörde nicht gerecht behandelt fühlen – unabhängig vom Alter, der Nationalität oder dem Wohnsitz. Bei der Beschwerde kann es sich um eine Untätigkeit der Behörde, eine nicht dem Gesetz entsprechende Rechtsansicht oder aber um grobe Unhöflichkeiten handeln. Beschwerden gegen Gerichte sind nur möglich, wenn sie die überlange Dauer eines Verfahrens beanstanden.

    Die Volksanwaltschaft geht jeder Beschwerde nach und prüft, ob Missstände in der Verwaltung vorliegen. Allerdings führt eine Beschwerde nicht immer zu einem Prüfverfahren. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Volksanwaltschaft nicht oder noch nicht zuständig ist. Die Mitarbeiter der Volksanwaltschaft geben in solchen Fällen gerne allgemeine Auskünfte. Eine Beschwerde ist jederzeit möglich und mit keinen Kosten verbunden.

  • Landet unter kuriose teure Erinnerung. Ablage P wie Pulverfass.

    Noch ein Vorschlag für die Veröffentlichung in Medien:
    c't - Rubrik: Achtung Abzocke

    Hier ganz einfach: Glaube ich nicht dran. Den gab es bestimmt. Es gab bestimmt etwaige Schreiben dazu. Aber da steht jetzt ein Wort gegen das andere auch wenn du, wie du selbst sagst, gar nicht mehr alle Details kennst

    Doch doch, Behörden brauchen keinen richterlichen Beschluss, sondern haben das Recht, nachdem ein verbindliches Mahnschreiben fruchtlos geblieben ist, Konten des Gläubigers direkt pfänden zu lassen.
    Das empfindet te36 als "übergriffig".

    Du hast ja ziemlich ausführlich erklärt, dass jeder selbst dafür verantwortlich ist, seinen Briefkasten regelmäßig zu leeren und wenn man länger verreist, bestimmt man jemanden, der das für einen macht und solche wichtige Schreiben auch öffnet.
    Wenn man das alles nicht beachtet, dann sollte man diese Zeit der Kontosperrung und die zusätzlichen Kosten als Lehrgeld abtun und nicht auch noch die Behörde für sein eigenes Versagen verantwortlich machen.

    Meine Eltern waren auch viele Jahre von Ende Mai bis Ende September in Mamas Heimat an der bulgarischen Schwarzmeerküste.
    In dieser Zeit bin ich 2x pro Woche in ihre Wohnung und habe den Briefkasten geleert. Klar habe ich diese Briefe auch geöfnet und Rechnungen wurden in dieser Zeit von mir beglichen.

  • goscho zu seiner Verteidigung. Die Konten wurden nicht gepfändet. Sie wurden gesperrt. Eine Pfändung hätte er für korrekt und nicht als "übergriffig" empfunden.

    Ich dagegen könnte mir vorstellen, dass sich dann auch über die Pfädnung beschwert worden wäre. Ohne weitere auf irgendwas rum zu hacken, aber die Haltung ist so verhärtet ablehnend gegenüber Behörden, dass ich glaube, das die Sache mit der Sperrung der Konten nur die Spitze des Eisbergs ist. Da steckt vielleicht noch viel mehr dahinter. Wenn halt jemand Probleme mit Behörden hat, dann sind die halt auch nicht sein Freund. Die Frage ist halt immer, wer der Auslöser des Problems ist.

    Bei der Sperrung der Konten ist der Auslöser ja auch nicht die verbaselte Sorgfaltspflicht der Mutter gewesen die Briefe kontrollieren zu lassen. Das Problem war die Behörde, die die Konten gesperrt hat. Ich sehe das halt ein wenig anders.

    Wertschätzung kostet nichts, aber sie ist von unschätzbarem Wert.

  • zu seiner Verteidigung. Die Konten wurden nicht gepfändet. Sie wurden gesperrt. Eine Pfändung hätte er für korrekt und nicht als "übergriffig" empfunden.

    Bin mir nicht sicher, wie das bei den anderen Behörden ist, das FA spricht/schreibt aber von Kontopfändung. Es ist auch nichts anderes als eine Sperrung des Kontos. Sobald die offene Schuld beglichen ist - egal von welchem Konto oder auch bar - wird die Pfändungsverfügung wieder aufgehoben.
    Die Bank überweist das Geld auch nicht ohne Zustimmung des Schuldners, es könnte ja bereits anderweitig beglichen sein.
    Noch ein Tipp: Sollte das gesperrte Konto über kein Guthaben verfügen, kann es nicht zur Begleichung der Schuld genutzt werden, auch wenn man einen Dispo von noch vielen Tausend Euro hätte.

  • don ... wenn schon keine volksanwälte ... man könnte doch tatsächlich mal euren zdf oder ard bemühen. überhaupt, wenn du beweisbar mehrere gleiche fälle kennst (rottet euch zusammen! *g*). dann wären deine gebühren wenigstens mal gut angelegt gewesen *g*

    nachtrag: und für alle österreicher hier: ja, es gibt sie wirklich *g*--> https://volksanwaltschaft.gv.at/

    Spoiler anzeigen

    Die Volksanwaltschaft steht allen Menschen zur Seite, die sich von einer österreichischen Behörde nicht gerecht behandelt fühlen – unabhängig vom Alter, der Nationalität oder dem Wohnsitz. Bei der Beschwerde kann es sich um eine Untätigkeit der Behörde, eine nicht dem Gesetz entsprechende Rechtsansicht oder aber um grobe Unhöflichkeiten handeln. Beschwerden gegen Gerichte sind nur möglich, wenn sie die überlange Dauer eines Verfahrens beanstanden.

    Die Volksanwaltschaft geht jeder Beschwerde nach und prüft, ob Missstände in der Verwaltung vorliegen. Allerdings führt eine Beschwerde nicht immer zu einem Prüfverfahren. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Volksanwaltschaft nicht oder noch nicht zuständig ist. Die Mitarbeiter der Volksanwaltschaft geben in solchen Fällen gerne allgemeine Auskünfte. Eine Beschwerde ist jederzeit möglich und mit keinen Kosten verbunden.

    aus eigener Erfahrung schöner geschrieben als es wirklich ist! Die Volksanwälte kommen aus der politischen Ecke und sobald es die eigene Partei betrifft wird hier ganz schnell abgewunken

  • aus eigener Erfahrung schöner geschrieben als es wirklich ist! Die Volksanwälte kommen aus der politischen Ecke und sobald es die eigene Partei betrifft wird hier ganz schnell abgewunken

    ach, guck, wusst' ich gar nicht.
    ich kenn’ halt nur 1 bekannten, der sein haus nur (fertig)bauen konnte, weil die volksanwälte dem örtlichen bürgermeister die wadeln stramm zogen haben.

    aber immerhin könnt man sagen: "hilft eventuell" und sicher mehr, als gar kein volksanwalt.

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