Ware falsch beschrieben und bestellt

  • Moin Jungs

    ich habe etwas bestellt. War der Online Shop von der Metro.
    Was mir hier auch nicht klar war, es war ein Marktplatz-händler.

    Die Sache wurde wie im Anhang beschrieben. (.txt entfernen)
    Mein Angebot war noch 10,- € billiger.

    • Gerät wir als farbig beschrieben (Grenzwerig was gemeint ist)
    • Faxfunktion wird nicht erwähnt
    • Ich habe mit paypal bezahlt.

    Wie seht Ihr das?

    Wegen der Falschbeschreibung hat des Gerät einen Mangel, und ich habe recht auf Wandlung?
    Was auch unklar ist, es ist ein Maktplatzhändler, wie bei Amazon.
    Angeblich gibt es bei Geschäftskunden kein Rückgaberecht.
    Habe den Vogel auch bei Paypal angeklingelt.

    Wie seht ihr das.

    (Ich gebe zu ich habe es nicht über google usw gecheckt) Bin ich auch nicht verpflichtet.


    P.S. ihr könnt gerne über mich lachen [cl]

  • Ich bin kein Anwalt und kann keine Rechtsberatung geben, aber soweit mein Wissensstand:
    Wenn die Ware vom KV-Angebot abweicht gilt §434 BGB, so einfach ist das. Danach kannst du nach §437 BGB also vom Kaufvertrag zurücktreten. Dabei ist es unerheblich ob es Business to Business ist.

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    Guides nicht mehr verfügbar wegen Youtube unvermögen guten von schlechten Kodi Videos zu unterscheiden.

  • Wenn etwas falsch beworben wurde kann vom Kaufvertrag zurück getreten werden. Ich hatte dies auch schon mal Einfach den Verkäufer angeschrieben und alles abklären.

    TC

    Ausfallsicherheit ist keine Datensicherheit, Datensicherheit ist keine Datensicherung.




    Media-Server: Emby 4.x.x.x
    Clients:
    3x Matrix auf RaspBerry Pi 3 - LE
    1x NUC W10 Kodi 19.x
    1x FireRV Stick 4K
    diverse Android Geräte mit Emby-App

    NAS: unRaid 6.x.x diverse Docker/VMs
    TV-Server: TVH mit Kathrein EXIP414/E

  • 204 Euro beim Saturn. Hast Du da echt 274 fuer gezahlt (Maerchensteuer angenommen) ?
    Frueher war Aerger kostenlos, jetzt kostet der 70 Euro ?

    Das nicht Rueckgaberecht bezieht sich aber natuerlich bloss auf "gefaellt mir nicht" fuer Endkunden.
    Falsche Produktbeschreibung hat damit nix zu tun.

    Befuerchte aber, das wird vor Gericht gehen, weil halt das was Deiner Erwartung nach fehlt (Farbdruck) wohl bissl schwerer zu beweisen sein wird, als das sich die Bezeichnung der Farbe des Produktes mit der Beschreibung von Farbdruck zu verwechseln ist. Und Zusatzmerkmale wie Fax zu vergessen in einer Beschreibung.. weiss nicht was ein Richter dazu sagen wuerde.

    Alle anderen Drucker in der gleichen kategorie werden exakter mit monochrom oder farbig im produkttitel beschrieben. Die nicht-erwaehnung dieser Primaereigenschaft zusammen mit der Produktfarbe koennte man versuchen, als Taeuschungsversuch ankreiden.

    Kannst auch probieren zu gucken, ob die anderen Drucker/Anbieter da auch so sehr ueber normalen Marktpreisen liegen, evtl. wird daraus auch ein argument, wenn dieser Verkaeufer deutlich im Vergleich zum Durchschnitt ein Abzocker ist.

    Ich wuerde ja den Haendler fragen, ob er bereit waere bei Ruecksendung in hoffentlich Neuzustand 75% des Kaufpreises zurueckzuzahlen. Wenn nicht kannst Du ja immer noch vor Gericht gehen. Wird dich zeitmaessig garantiert mehr als 25% des Kaufpreises kosten.

  • Also wenn man sich auf das BGB berufen will, darf der Vorgang nichts mit B2B zu tun haben. B2B = HGB... So einfach ist es.
    Und das 14-Tägige Rückgaberecht bei Online Bestellung ist im BGB verankert, also: Nur für Privat bzw. Endverbraucher.

    PS: Ein Recht auf Rückgabe (ohne Mängel an der Ware) gibt es nur im Online-Handel für Private innerhalb von 14-Tage... Sonst ist es alleinige Kulanz des Händlers.

  • Um mal eine Ungenauigkeit klarzustellen:

    Das BGB als Grundlage des gesamten deutschen Zivilrechts gilt natürlich auch bei B2B-Geschäften, es kann aber durch speziellere Gesetze (z.B. HGB) eingeschränkt bzw. genauer definiert werden!

  • Danke für die zahlreichen Antworten.
    Ich habe das mal bei Paypal eingereicht.

    Schauen wir mal was da raus kommt.

    @te36 Angebot war für Farbdrucker schon gut.

    Einmal Produkt nicht anderweitig überprüft und schon Schei....

    Ich werde berichten wie es ausgeht.

  • Gewerblicher Käufer hatte ich überlesen. Ich kauf das meiste als Endkunde, obwohl ich Händler bin aus genau diesem Grund. Die meisten Läden geben eh keine Ermässigung für Händler. Ausser halt die Großhändler. Und für die Steuer ist es egal, ob auf der Rechnung mein Privatname oder der Firmenname steht.

  • Auf jeder Rechnung von einem Gewerbe muss die Mehrwertsteuer ausgewiesen sein, ausser er hat nur ein Kleingewerbe, aber dann bekommst du als Händler auch nur eine Rechnung ohne MwSt. Aber die geht auch in die Buchhaltung, halt ohne MwSt. So wie die ganzen Ebay-Käufe von Privat. Da geht sogar nur ein Screenshot von der Auktion. Wird vom Finanzamt so anerkannt.

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