Und was spricht gegen eine Steuererklärung? Der normale Arbeitnehmer bekommt zu 99% was raus und lässt sich das einfach nur aus Bequemlichkeit entgehen.
@'AcidRain": Vielleicht solltest du erst nochmal lesen was ich geschrieben habe und dann überlegen, ob das wirklich keine Antwort auf deine Frage war! Meine Wenigkeit ist Buchhalter mit dem zusätzlichen Schwerpunkt Steuern, von daher kenne ich mich damit schon noch aus. Welche Expertise kannst du denn vorweisen in der Richtung?!
Die Finanzbehörden werden dem Vernehmen nach im Grunde deinen steuerlichen Vorabzug auf der Basis deiner bisherigen Steuererklärungen und damit einhergehenden Bescheide errechnen. Diesen erfährt dein Arbeitgeber durch den automatischen Abruf der sogenannten elektronischen Lohnsteuermerkmale.
Bisher wurde außer der Änderung an sich nichts wirklich kommuniziert und auch meine Antwort ist einfach nur eine der eigenen Kenntnisse über den Fiskus und Arbeitnehmerschaft geschuldete Vermutung.
Du willst wissen, wie du die Berechnungsgrundlagen für das Finanzamt optmieren kannst? Schaffe doch einfach mal Berechnungsgrundlagen, in dem du so viele Steuererklärungen wie möglich nachreichst. Mit den daraus resultierenden Ergebnissen kommen ganz bestimmt bessere Resultate für dich zustande als mit den statistischen Durchschnittsberechnungen.