In den letzten Tagen sind mal wieder ein paar Dinge zum Online-Wesen beschlossen worden.
Plattformen wie Facebook, Youtube und Twitter müssen künftig Nutzerdaten wie IP-Adressen oder Portnummern an das Bundeskriminalamt (BKA) übermitteln, wenn rechtswidrige Beiträge entfernt oder gesperrt wurden. Auf Anfrage müssen Telemediendienste künftig Nutzungsdaten wie IP-Adressen dem BKA herausgeben. Das gilt unabhängig davon, ob sie die Auflagen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) erfüllen müssen.
Interessant finde ich auch den völlig veralteten Ansatz zu PIN und PUK. Ich meine, was wird heute noch auf der SIM gespeichert?
Effektiv betrifft es kaum einen. Und ich persönlich halte es auch für den richtigen Weg.
(Nur wenn ich das alles so durchgehe: es würde eine Klarnamenpflicht (bzw eine Hinterlegung der persönlichen Angaben) beim Anbieter notwendig machen.
Ich kann mir nicht vorstellen, hier von allen Usern solche Daten zu hosten. Und vor allem: wenn wir das prüfen müssen, ist es nicht mehr tragbar.)
ZitatEbenfalls ist künftig bereits strafbar, eine nur angedrohte strafbare Handlung im Internet zu billigen.
Das etwas in der Art kommt, war abzusehen. Macht einen als Betreiber aber auch ordentlich Probleme, im worst case.
Betrifft das Forum hier jetzt nicht wirklich, aber generell birgt das ein Füllhorn an Problemen.
Finde ich auch etwas schwierig. Der Betreiber wird zum Ermittler und löscht (verschiebt in den Papierkorb dank DSGVO) lieber, bevor etwas problematische stehen bleibt.
Im größerem Bereich sehe ich das hier schon kritischer:
Die deutschen Geheimdienste sollen Geräte mit Staatstrojanern hacken, um Kommunikation abzuhören.
Nach einem von Netzpolitik.org veröffentlichten Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums "zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts" soll nicht nur der Bundesverfassungsschutz zukünftig Staatstrojaner einsetzen dürfen, sondern alle deutschen Geheimdienste: die 16 Landesverfassungsschutzämter, der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD).
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An sich ist es nicht ganz so krass gekommen, wie zuvor beantragt. Es sollte eine Schnittstelle für die Behörden eingerichtet werden, um bei Bedarf ohne weiteres an die Daten zu kommen.
Das wäre dann schon eine ganz andere Nummer geworden.
Auch die Forderung nach Verbot von "Verschleierungsmethoden", darunter der Zugang zum Darknet, die Verwendung von VPN, steht nicht mehr zur Debatte.