Brauch mal Hilfe wegen meiner Kündigung

  • Hallo, ich weiss, das hier passt vielleicht nicht in das Forum. Aber der Teil hier ist ja Off-Topic.

    ich möchte zum 1.1.2016 eine neue Arbeitsstelle antreten. Die Frist beträgt bei mir 4 Wochen (Gesetzliche). Ich habe gelesen, dass es unerheblich ist, was in der Kündigung für ein Kündigungsdatum steht, sondern der Tag des Zugangs zählt. Jetzt meine Frage :

    Wann genau muss ich die schriftliche Kündigung nun abgeben damit das Arbeitsverhältniss genau am 31.12.2015 endet und ich somit die neue Stelle am 1.1 antreten kann ?

    Dann ist es noch so, das es in diesem Monat noch 2 Feiertage gibt. Muss ich diese berücksichtigen ? Vielleicht kennt sich jemand damit aus ?
    Und bitte nur schreiben wenn ihr euch auch sicher seit. Sonst wirds teuer für mich. :)

    Danke...

  • In aller Kürze: Die Kündigung muß bis zum 3. Dezember 2015 "im Machtbereich" des Empfangsbedürftigen eingehen. Das kann durch Einschreiben geschehen (auch da gilt das eingetragene Datum des Postboten) oder durch Abgabe in der Personalabteilung mit Empfangsbestätigung auf einer Zweitschrift der Kündigung (Datum des Empfangs nicht vergessen).

  • Muss bis 3. Dezember eingehen, wie Starfighter schreibt. Das habe ich sowohl in der Beurfsausbildung, als auch im Studium (Berufsschullehramt) so gelernt. Du rechnest (ohne großes Nachdenken und nochmal Überlegen) ganz stupide 31-28=3 und fertig! Wenn du dich absichern willst, dann frag telefonisch einfach beim örtlichen a) beim Arbeitsamt b) in einer Berufsschule c) bei einem Anwalt für Arbeitsrecht oder d) Arbeitsgericht nach, dann bekommst du zu 99,9% die gleiche Antwort. Such dir so wichtige antworten ansonsten nicht im Internet (persönliche Meinung^^)
    Gruß Mike

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    Ego: Student aus Kiel, Kompetenzen in Lesen & Schreiben + Wirtschaft + Pädagogik I Alter Ego : Call me Mike

  • Davon ab kann man auch mit einer größeren Frist kündigen. Also Du könntest auch schon am 15. November kündigen und dann "fristgerecht zum 31.12.2015" kündigen.
    Du könntest sogar heute zum angegebenen Datum hin kündigen. Es ist also nur wichtig das die Kündigung rechtzeitig eingeht.

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  • Davon ab kann man auch mit einer größeren Frist kündigen. Also Du könntest auch schon am 15. November kündigen und dann "fristgerecht zum 31.12.2015" kündigen.
    Du könntest sogar heute zum angegebenen Datum hin kündigen. Es ist also nur wichtig…

    Zu dieser Lösung würde ich Dir auch raten. Ein Arbeitgeber freut sich, wenn er mehr Zeit für die Nachfolgersuche hat. Ein wohlgesonnener Arbeitgeber ist sicher auch aufgeschlossener bei der Formulierung eines Zeugnisses. Warum erst auf den letzten Drücker kündigen?

    Ich nutze: 2x Odroid C2 + 2x Aml-S912-Box (CoreELEC); Skin: Estuary Mod v2 - vielen Dank an: PvD! :thumbup:
    Info: Ich habe eine Emby-Resistenz, daher keine Infektion möglich. [bm]

  • Denk immer auch dran das Du deinen Resturlaub rechtzeitig nimmst.
    Ich kann von meinen vorletzten auf 6 Monate befristeten Arbeitsvertrag reden. Da habe ich keinen Urlaub bekommen/genommen und die elf Tage sind mir dann vom Arbeitslosengeldanspruch abgezogen worden.

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  • Davon ab kann man auch mit einer größeren Frist kündigen. Also Du könntest auch schon am 15. November kündigen und dann "fristgerecht zum 31.12.2015" kündigen.
    Du könntest sogar heute zum angegebenen Datum hin kündigen. Es ist also nur wichtig das die Kündigung rechtzeitig eingeht.

    +1

    Warum das Risiko eingehen.

  • Der Grund könnte zum Beispiel die zahlung von Weihnachtsgeld sein. Kündige ich als AN vor Ende Nov. kann es sein, dass der Chef die Zahlung noch stoppt.

    Ich vermute aber eher, dass es hier ein paar streitigkeiten gibt, sonst wechselt man nicht während der Ausbildung den Betrieb!

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  • Wenn es ums Weihnachtsgeld geht kann ich da gleich den Wind aus den Segeln nehmen. Die meisten Arbeitsverträge haben eine Sonderklausel das wenn man selbstverschuldet den Betrieb verlässt (Kündigung gehört dazu) diese Sonderzahlungen zurück verlangt werden können. Bei mir im Vertrag sind es 3 Monate.
    Und da bringt es auch nichts so spät wie möglich zu kündigen.

    Als Beispiel kann ich da meinen Tarifvertrag zeigen wo das drin steht. http://www.personaldienstleister.de/fileadmin/user…ertrag_2012.pdf §15.3
    Und ja, ich arbeite in der Zeitarbeit seit 5 Jahren. Wenn jemand was gutes im PLZ Bereich 25560 hat immer her damit ;o)
    Bin ausgebildeter Elektroinstallateur mit Industrieerfahrung.

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  • Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass man erst mal eine Ausbildung nicht kündigen kann.
    Da gibt es die Regelung, dass man dann den angefangenen Beruf nicht weiterführen darf.
    Das klingt genauso bescheuert wie es ist.
    Findet man aber einen neuen Arbeitgeber, dem es egal ist und man auch nicht alles an die große Glocke hängt... dann kann es gutgehen.
    So war es in unserem Fall.
    Stelle eins über Aufhebungsvertrag gekündigt (normal kündigen ging nicht ohne Aufgabe des Berufswunsch) und Stelle zwei angetreten.
    Wobei Stelle zwei dann einen neuen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat.
    Die für uns damals zuständige Frauf vom Arbeitsamt hat uns gelinde gesagt zusammengestaucht bis zum erbrechen.
    Aber ist letzten Endes alles gutgegangen.
    Probleme gab es bei der Prüfung, da der Vertrag erst nicht anerkannt werden wollte. Die Laufzeit war ja an sich auch zu gering.
    Aber da der erste Arbeitgeber selber in der Prüfungsinnung war, ging auch das dann gut.

  • Erst mal danke für die vielen Antworten.

    SkyBird1980
    Davon ab kann man auch mit einer größeren Frist kündigen. Also Du könntest auch schon am 15. November kündigen und dann "fristgerecht zum 31.12.2015" kündigen.
    Du könntest sogar heute zum angegebenen Datum hin kündigen. Es ist also nur wichtig…

    Wie soll ich früher kündigen wenn der Tag des Eingangs / der Abgabe zählt ? Ich habe gelesen das ab da die Frist beginnt. Unabhängig davon was jetzt drin steht. Das heisst doch das mein Vertrag dann am 15. Dezember ausläuft ?

    Dann wollte ich mal noch wissen was denn nun mit den 2 Feiertagen im Dezember ist. Werden die nun in der Frist irgendwie besonders behandelt, oder ist das egal ? Denn das hiesse ja sonst das sich meine Frist um 2 Tage verkürzt ?!

  • Da hast du etwas falsch verstanden.

    Du kündigst im Vorraus zu dem Wunschtermin. Den musst du so oder so in deiner Kündigung angeben. Die 2 Feiertage spielen dabei keine Rolle.


    Zum Weihnachtsgelt: bei uns in der Firma nennt es sich Prämie und die wird rückwirkend für das Jahr bezahlt. Nebenbei hab ich auch keine solche Klausel im Vertrag drin stehen.

    Zum Thema Ausbildung und Kündigung:


    Das was Don sagt hab ich auch schon mal mitbekommen, informier dich bitte unbedingt vorher bei der ihk und sprech das vor allem mit denen ab.


    Edit sagt: wie komm ich eigentlich auf Ausbildung? Mein Fehler

    edit 2 sagt: Wie lange bist du schon im Unternehmen beschäftigt? daran orientiert sich deine Frist. ob 4 Wochen oder 1 Monat machen zB einen große Unterschied.



    hier der §622 BGB
    PS: Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ab wann der 1ne Monat auch für den AN gilt.
    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

    Edit 3: Edit 2 gelöscht da das nur für den AG gilt.

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    2 Mal editiert, zuletzt von kio (15. Oktober 2015 um 12:56)

  • Erst mal danke für die vielen Antworten.

    SkyBird1980
    Davon ab kann man auch mit einer größeren Frist kündigen. Also Du könntest auch schon am 15. November kündigen und dann "fristgerecht zum 31.12.2015" kündigen.
    Du könntest sogar heute zum angegebenen Datum hin kündigen. Es ist also nur wichtig…

    Wie soll ich früher kündigen wenn der Tag des Eingangs / der Abgabe zählt ? Ich habe gelesen das ab da die Frist beginnt. Unabhängig davon was jetzt drin steht. Das heisst doch das mein Vertrag dann am 15. Dezember ausläuft ?

    Dann wollte ich mal noch wissen was denn nun mit den 2 Feiertagen im Dezember ist. Werden die nun in der Frist irgendwie besonders behandelt, oder ist das egal ? Denn das hiesse ja sonst das sich meine Frist um 2 Tage verkürzt ?!

    Der Tag des Eingangs zählt als frühestmöglicher Kündigungstermin. Das heißt: Schreibst du, dass du zum 10.11.2015 kündigen möchtest und schmeißt das erst heute ein (mal angenommen du gibst es dem zuständigen persönlich), kannst du frühestmöglich zum 12.11.2015 kündigen. Da du aber zum 31.12. kündigen möchtest ist dies natürlich kein Problem.

    Edit sagt: wie komm ich eigentlich auf Ausbildung? Mein Fehler

    Hab ich mich auch schon gefragt :D

  • Bei Kündigungen kannst Du immer angeben zu wann Du kündigen willst. Wenn Du denkst man muss nun zeitgenau einen Monat vorher kündigen nur weil Du eine Kündigungsfrist von einen Monat hast liegste falsch.
    Das ist wie bei meinen Handyvertrag. Den hab ich am 1.10.2014 geschlossen und am 2.10.2014 gekündigt mit dem Termin in 2 Jahren.

    Die Frist gibt nur an welche Frist Du mindestens einhalten musst. Früher geht immer.
    Das einzigste was der AG dann machen kann ist dich früher von sich aus unter Einhaltung der Frist zu kündigen :)
    Sprich du kündigst am 12.11. zum 31.12. dann kann Dich der AG fristgerecht zum 12.12. kündigen wenn er Dir die Kündigung am selben Tag schriftlich zukommen lässt.

    Davon ab solltest Du bei Vertragsfragen immer einen richtigen Anwalt fragen. Der darf dich beraten und macht das kostenpflichtig gerne :o)

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  • Das einzigste was der AG dann machen kann ist dich früher von sich aus unter Einhaltung der Frist zu kündigen :)
    Sprich du kündigst am 12.11. zum 31.12. dann kann Dich der AG fristgerecht zum 12.12. kündigen wenn er Dir die Kündigung am selben Tag schriftlich zukommen lässt.

    Da wäre der AG aber schön doof. Kündigung = Ablöse :D

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  • Warum? Wenn er es fristgerecht macht ist es doch sein gutes Recht. Ausserdem meinst Du sicher Abfindung.
    Einen Anspruch auf Abfindung hat er eh nicht wenn er praktisch vorher kündigt und der AG das praktisch nur noch vorzieht.

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  • falco89
    Der Tag des Eingangs zählt als frühestmöglicher Kündigungstermin. Das heißt: Schreibst du, dass du zum 10.11.2015 kündigen möchtest und schmeißt das erst heute ein (mal angenommen du gibst es dem zuständigen persönlich), kannst du frühestmöglich zum 12.11.2015 kündigen. Da du aber zum 31.12. kündigen möchtest ist dies natürlich kein Problem.

    Irgendwie komme ich jetzt ganz durcheinander. Ich will ja nicht erst zum 31.12 kündigen. Sondern ich will, das da mein Vertrag endet ! Gekündigt habe ich doch schon davor ?!

    Wie soll ich den nun das Kündigungsschreiben definieren ?? Hat da jemand ein Musterschreiben wenn ich die gesetzliche Kündigungsfrist habe und ab dem 1.1.16 die neue Stelle antreten will ?

    Oder passt es wenn ich ungefähr folgendes schreiben am 15.11.15 einwerfe ?
    Hiermit möchte ich das Arbeitsverhältniss fristgemäss zum 31.12.15 kündigen...usw usw
    Heisst das dann , dass der 31.12 den letzten Tag der Arbeit beschreibt ? Oder wird da erst einmal gekündigt, und danach beginnt die Frist ?????
    Wenn es den letzten Tag der Arbeit und nicht die Kündigung beschreibt wäre es die gesetzliche Frist + ca 2 Wochen. Somit wäre ich im grünen Bereich. Sehe ich das richtig ?

  • Dieses "zum ... kündigen" bedeutet, daß danach der Vertrag nicht mehr zwischen euch gilt. Man kündigt also z.B. einen Vertrag zum 31.12.2015, damit dieser ab dem 1.1.2016 nicht mehr gilt. Der 31.12.2015 ist dann also der letzte Tag des Vertrages.
    Dein Vorschlag zur Formulierung ist also richtig und mit dem 15.11.2015 liegst du absolut im grünen Bereich.

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