Fragen zu Testamenten und die Umsetzung

  • Hallo,

    ich muss mir solangsam überlegen, was aus meiner kleinen Eigentumswohnung wird, wenn ich mal nicht mehr bin. Zwar ist die Bude noch nicht komplett bezahlt, aber der Verkaufspreis liegt über den Restschulden, daher lohnt sich der Gedankengang. Da ich keine Kinder habe und auch keine lebenden Verwandten, würde sich die Stadt das Geld unter den Nagel reißen, was meiner Ansicht nach, Verschwendung wäre.
    Ich dachte urspünglich daran, ein einfaches Testament aufsetzen zu lassen und das örtliche Tierheim als Erben eintragen zu lassen. Ich war auch schon beim Tierheim deswegen, allerdings nehmen die keine Erbschaften mehr an, da sie in der Vergangenheit leider auch Schulden geerbt haben.
    Die einzige Mäglichkeit wäre also, dass jemand die Wohnung nach meinem Tod verkauft und das Geld dann dem Tierheim spendet.

    Ein Notar bietet die Möglichkeit, allerdings tuen sich da zwei wichtige Fragen auf:
    Zum einen macht ein Notar das ja nicht kostenlos und so ein Verkauf ist ja mit Aufwand verbunden. Muss man das vorher, bei Erstellen des Testamentes bezahlen oder nimmt der Notar dann seinen Anteil vom Verkauf der Wohnung?
    Und was ist, wenn es den Notar vielleicht dann schon nicht mehr gibt, sprich wenn ich die Notar überlebe? Wer sorgt dann für Umsetzung meiner Wünsche und des Testamentes? Klar, bei Stadt wird eine Kopie hinterlegt, aber den ersten Notar hat man im Zweifelsfall schon bezahlt.

    Kennt sich da jemand ein bisschen mit aus?
    Bei einem örtlichen Notar habe ich zwar schon einmal angefragt, aber leider keine Rückmeldung bekommen. Mir ist das aber sehr wichtig, denn ich denke das örtliche Tierheim hat das Geld nötiger, als die Stadt. Der gehts gut genug

  • Hallo,

    erst einmal hoffe ich dir geht bis jetzt weiterhin gut und es gibt keinen für dich zu erwartenen unangenehmen Anlass.

    Zu beurkundende Schreiben egal ob Testament, Erbschein oder andere Dokumente lässt sich der Notar eigentlich immer sofort bezahlen. Hatte ich auch erst aktuell mit zu tun.
    Ich denke auch nicht, dass er deine Wohnung verkaufen wird; für so etwas mußt du eigentlich eine Person (Familie,Freund, Makler oder Anwalt) in die Beurkundung und den von dir geplanten Ablauf mit aufführen.

    Folgende Vollzugsleistungen werden von ihm noch übernommen:

    Mit der Beurkundung ist das notarielle Verfahren noch nicht beendet. Dem
    Notar obliegt nun noch die Amtspflicht des Vollzugs des beurkundeten
    Rechtsgeschäfts. Bei einem Immobilienkaufvertrag beispielsweise hat der
    Notar die Eintragung der Erklärungen beim Grundbuchamt zu veranlassen,
    dafür Sorge zu tragen, dass grundbuchliche Belastungen, die vom Käufer
    nicht übernommen werden, zur Löschung gebracht werden können und der
    Kaufpreis für die Immobilie erst dann gezahlt wird, wenn sichergestellt
    ist, dass der Käufer lastenfreies Eigentum erwirbt.

  • Ja mir gehts gut :)
    Der Hintergrund ist einfach der, dass ich gerne alles geregelt habe. Meine Eltern z.b. sind beide recht jung gestorben mit Mitte 50. Bei meinem Vater waren meine Mutter und ich nicht vorbereitet, als meine Mutter dann starb, war alles quasi geregelt und geklärt. Viele Leute haben Angst vor dem Thema und verdrängen das, aber letztlich ist es wichtig und einfacher, wenn man vorher alles regelt. Letztlich könnte es mir eigentlich egal sein, da es ja keine Erben gibt, aber ich möchte halt auch nicht den Wert der Wohnung verschenken. Das ist der einzige Hintergrund

    Okay, also müßte ich mir also einen Anwalt suchen, der dann die leidvolle Aufgabe auf sich nimmt, den Verkauf zu regeln und das Geld zu übergeben. Überwachen tut das dann vermutlich der Testatemtsvollstrecker. Wird ein teurer Spaß vermutlich.
    Wenn ich das mal so durchspinne, wird der Anwalt oder das Anwaltsbüro einen Makler beauftragen, der steckt sich schonmal 4,9% (aktuell) in die Tasche. Der Anwalt wird auch nicht billig und er wird großzügig zuschlagen, sicherlich mehr als der Makler, aber mindestens genau so viel. Also wären locker 10-15% schonmal weg vom Geld. Dazu Entrümplung, die Kosten für die Beerdigung wird sich die Stadt auch sicherlich holen, da sind dann schnell 30% vom Wohnungswert zum Teufel. Plis die Kosten für den Notar, die in jedem Fall vorher fällig wären. Also gut ein Drittel vom Wohnugswert wäre auf jeden Fall weg, somit lohnt sich das nur, wenn die Wohnung komplett abbezahlt wäre. Denn die Bank wird sicherlich auch nicht nur die Restschuld einfordern, sondern sicherlich auch eine Vorfälligkeitsentschädigung...wobei ich hier nochmal bei der Bank fragen muss, wie das in dem Fall aussieht.

    Achherje, wird komplizierter als gedacht, aber danke schonmal für deine Erläuterung @testy

  • Du kannst natürlich die Wohnung jetzt schon verkaufen und ein Wohnrecht auf Lebenszeit vereinbaren. Zahlst also Miete an den neuen Eigentümer, dafür kannst Du das Geld schon nach dem Verkauf an das Tierheim in Raten durchreichen bzw. verschenken.

  • Hallo Bjoern,

    ich hoffe dir geht es gut? Hatte vor kurzem tatsächlich einen ähnlichen Fall in der Familie.

    Finde deine Idee mit dem Tierheim echt stark... So Menschen wie dich gibts viel zu wenig. Allerdings muss das Tierheim das Erbe (im Falle von Schulden) ja nicht annehmen. Das Ganze lässt sich relativ einfach ausschlagen.

    https://www.privatinsolvenz.net/schulden-erben…en_bei_Schulden

    Zitat

    Die Ausschlagung müssen die Berechtigten persönlich gegenüber dem Nachlassgericht erklären. Ein einfacher Brief reicht hierfür nicht aus.


    Ist das vielleicht eine Option? VG

  • Der Thread geht ja schon in die Richtung gut abgehangen...

    Und was ist, wenn es den Notar vielleicht dann schon nicht mehr gibt, sprich wenn ich die Notar überlebe?

    Ist m.W. auch geregelt, das übernimmt dann ein anderer Notar.
    Das ist auch kein Problem, ein Notar ist von Amts wegen zur Unabhängigkeit verpflichtet. Damit würde ich auch ganz klar nicht zu einem Anwalt, sondern zu einem Notar. Der sollte dich dann auch entsprechend beraten, u.A. wie das dann mit dem Verkauf ablaufen kann/soll/muss.

    Allerdings muss das Tierheim das Erbe (im Falle von Schulden) ja nicht annehmen.

    Wenn ich das richtig weiß, erfährt der Erbe eigentlich erst hinterher, ob er da jetzt satten Gewinn gemacht hat, oder Schulden. Also dann, wenn sich das nicht mehr ausschlagen lässt. Aber evtl. lässt sich das mit einem entsprechenden Testament erledigen.

    [warnbox]Achtung: mein Beitrag könnte gefährliches Halbwissen enthalten. Wirklich sicher bin ich mir nur dabei, dass dich ein Notar vernünftig beraten wird, da das seine Aufgabe ist.[/warnbox]

    Zitat von root2

    Merke: Das "S" in "IoT" steht für Sicherheit!

  • In der Vollstreckung dann. Für die Erstellung würde ich mir dann aber schon Hilfe von einem Profi (bevorzugt Notar) holen. Wenn man selbst was schreibt, ist bei sowas dann doch plötzlich mal was drinnen, was gar keine Gültigkeit hat,..

    Zitat von root2

    Merke: Das "S" in "IoT" steht für Sicherheit!

  • Ich möchte kurz darauf hinweisen, dass ein Notar sebstverständlich jemanden hilft
    ein korrekt formelles Testament zu erstellen- Eine Beratung bei rechtlichen Problemen,
    z.B. mit Erbengemeinschaft oder dem Nachlass, wird ein Notar in der Regel nicht geben.

    Die meisten Notare sind keine Anwälte, daher ist es bei Streitfragen oder Unklarheiten empfehlenswert einen
    Anwalt mit ins Boot zu holen um nicht nur, um es mal plump auszudrücken, ein beglaubigtes sondern auch "rechtlich gültiges" Testament zu erstellen.

    Ich schlage mich jetzt schon fast ein Jahr mit einer Erbengemeinschaft um einen Nachlass.
    Ich wünschte es wäre hier alles besser geregelt gewesen um mit Nachlass, Tod und Trauer
    schneller abschließen zu können.

    https://www.advocado.de/ratgeber/erbre…-testament.html
    (dies soll keine Werbung für advocado sein, hier sind nur Kosten und Verlauf gut aufgeführt)

    Gruß

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