Beiträge von FunnyBoy

    Was 3D angeht, kann der Ugoos auch. Aktuell ist das Hobel echt die eierlegende Wollmilchsau, abgesehen von Streaming.

    7. Is 3D supported?

    Yes, CoreELEC supports 3D encoded in MVC/Framepacked, FTAB, HTAB, FSBS, and HSBS. Playback is supported for ISO, BDMV, mkv, and mk3d. CoreELEC can output 3D content in both 1080p and 4K and the output format is selectable. However, due to a bug in the Amlogic code, 3D content suffers from macroblocking in rare cases.

    Hier genau das gleiche Problem mit Unraid. Seit einem Update (ich meine auf 6.11.4 oder 6.12.5) geht mein Server auch nicht mehr schlafen.

    Was habe ich schon alles probiert:

    BIOS Settings, inkl. Reset

    Neue SATA Karte

    Neue Netzwerkkarte

    Neuer Stick

    Beta 7


    Nichts hat geholfen, jetzt läuft er auch durch. Ich bin fest davon überzeugt, es muss auf seitens Unraid irgendeine Neuerung stattgefunden haben, die uns da in die Quere kommt.

    Da es hier immer noch nicht richtig wiedergegeben wurde:


    Die Gewährleistung für bewegliche Güter beträgt 24 Monate. Die ersten 12 Monate liegt die Beweislast beim Verkäufer. (Immer die Partei, mit der der Kaufvertrag rechtsgültig abgeschlossen wurde, nicht etwa der Hersteller selbst) Nach den ersten 12 Monaten liegt die Beweislast beim Verbraucher.

    Eine Gewährleistung ist auch eine Gewähr, dass das Gut beim Kauf einwandfrei ist. Die Gewährleistung ist KEINE Garantie, dass z.B. das Gerät über die komplette Laufzeit von 2 Jahren ohne Fehler funktioniert. Hierfür gibt es die Garantie, die immer freiwillig ist.

    Was heißt das in der Praxis?
    Man kann die Gewährleistung schon als Garantie light ansehen, aber eben nur 12 Monate. Da es dem Verkäufer ziemlich schwer fallen sollte, zu beweisen, dass z.B. ein Gerät bei Auslieferung einwandfrei war und es erst mit der Zeit kaputt gegangen ist. Nach eben diesen 12 Monaten, sieht es aber wiederum für den Verkäufer sehr schlecht aus, da hier ein Beweis fast unmöglich ist. Ein Beweis, dass das Gerät nach 11 Monaten kaputt gegangen ist und man reklamiert im 13. Monat, reicht nicht. Der Fehler muss bei Kauf/erster Betriebnahme schon bestanden haben und das soll erst einmal jemand beweisen.


    Anbei noch der passende Ausschnitt aus dem BGB:


    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 477 Beweislastumkehr

    (1) Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar. Beim Kauf eines lebenden Tieres gilt diese Vermutung für einen Zeitraum von sechs Monaten seit Gefahrübergang.

    Mal meine Meinung; aktuell kann man eigentlich keine Android TV Box kaufen. Wenn es jetzt unbedingt sein muss, dann eine NVIDIA Shield Pro, da sie im Gegensatz zu den anderen Boxen DolbyVision noch am vernünftigsten wiedergeben kann. Zumindest P5/8 - Stichwort TV-LED.

    Am besten aber, man trennt es. Einen Player für lokale Geschichten und einen günstigen Streamer für alles Streamingdienste.

    Soweit ich gelesen habe beherrscht der Ugoos jetzt seit dem neusten Update auch echtes TV-LED.

    Quelle?

    Hier wurde ja berichtet, dass der Ugoos heller als die Shield sei. Dadurch, dass die Shield die Metadaten ja 1zu1 weitergibt, müsste nach der Logik ja beim Ugooa bereits eine Verarbeitung auf dem Gerät stattfinden. Sonst dürfte sich die Helligkeit ja nicht unterscheiden, diese wird ja über die Metadaten definiert.

    Nur mal als Denkansatz:

    Der Content dürfte, egal bei welchem Gerät, sich in der Helligkeit nicht unterscheiden. Wenn ein Unterschied sichtbar ist, muss eins der Geräte einen Verschlimmbesserer, in welcher Art auch immer, implementiert haben.

    Ich hänge euch einmal einen Plot von DV Metadaten an. So kann man evtl. einmal ein wenig besser verstehen, was hier passiert. (sind nur P8 Metadaten) Hier sieht man, dass für 1068 Szenen Helligkeiten definiert sind.

    Anbei auch einmal einen Einblick in die Metadaten für einen scenecut.

    Spoiler anzeigen

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    Der Vorteil bei TV led ist, dass hier die Metadaten an den TV durchgereicht werden und dieser die Daten verarbeiten und interpretieren kann. Bei LLDV/Player led werden die Daten auf dem Abspielgerät verarbeitet und interpretiert. Das kann gut sein, muss es aber nicht. Viele Geräte boosten die Helligkeit, was viele als besser wahrnehmen. Hier könnten aber Details in helleren Bereichen absaufen, da die TVs das gar nicht mehr darstellen können. Daher ist TV led vorzuziehen.