movie2k und andere in xbmc

  • jetzt hab ich grad im ard morgenmagazin überraschendes gehört. es ging ums urheberrecht im internet und ein rechtsanwalt führte aus dass, das mitschneiden lediglich der tonspur von YT Videos nicht das urheberrecht verletzt. und zu meiner ganz großen überraschung, lediglich das blose schauen eines streams auf portalen wie kinox.to, also dazu gibts noch keine eindeutige rechtssprechung. solange man den stream nicht speichert kann der user nicht belangt werden. nur das speichern und vervielfältigen des streams verletzt aktuell das urheberrecht.
    dennoch kann es zu problemen kommen und wer angst hat soll die finger davon lassen. das war seine ausführung.
    ich denke damit waren die mahnschreiben einschlägiger kanzleien gemeint die nach dieser ausführung wohl nichtig sind und dem user nur angst einjagen sollen.

  • Muss wirklich jeder wissen, wie weit er in die Grauzone gehen will.
    In der aktuellen ct' ist ein sehr ehrliches Interview mit "die Ärzte" zum Thema Urheberrecht, GEMA etc.
    Da steht dann mal wirklich, was ein Künstler überhaupt machen kann um auch nur 1 euro zu verdienen.

    Ich nutze für meine Zwecke nur noch bezahlte Anbieter wie das Usenet.
    Selbst wenn ich zB. meine Seriensucht auch über absolut legale Kanäle stillen könnte, wäre es noch nicht annähernd so komfortabel.
    Es ist die Qualität, die mich illegal werden läßt.
    Ich bin ja bereit zu zahlen, aber es gibt so viele Probleme wenn alles offiziell und legal läuft, dass ich mir dann wirklich verarscht vorkomme.

    Streamingdienste nutz ich überhaupt nicht. Mangels entpsrechender Internetverbindung und die Qualität ist mir auch meist zu schlecht.
    Und mir währe das auch zu heikel. Es geht weniger darum, ob man JETZT geahndet wird, sondern darum, dass man dann mit im Boot sitzt.
    Denn die mitgeloggten IPs werden in so einem Fall nicht gelöscht. Die Daten sind ja strafrelevant und können bei einem Abgleich mit einem Prozess in X-Jahren wieder verwendet werden.
    Auch das ist sicher etwas paranoid, aber das Risiko muss man ja nicht eingehen.
    Bald gibt es nur noch IP6, dann hat jeder seine eigene (feste) IP-Addresse. Dann wird es eh etwas schwieriger werden.
    Ich glaube da zumindest drann... weil es technisch möglich ist.

    Auch wenn wir hier vielleicht etwas Offtopic werden, können wir gerne über das Thema weiter reden.
    muckeoldie wird sicher nichts dagegen haben.

  • jetzt hab ich grad im ard morgenmagazin überraschendes gehört. es ging ums urheberrecht im internet und ein rechtsanwalt führte aus dass, das mitschneiden lediglich der tonspur von YT Videos nicht das urheberrecht verletzt. und zu meiner ganz großen überraschung, lediglich das blose schauen eines streams auf portalen wie kinox.to, also dazu gibts noch keine eindeutige rechtssprechung. solange man den stream nicht speichert kann der user nicht belangt werden. nur das speichern und vervielfältigen des streams verletzt aktuell das urheberrecht.
    dennoch kann es zu problemen kommen und wer angst hat soll die finger davon lassen. das war seine ausführung.
    ich denke damit waren die mahnschreiben einschlägiger kanzleien gemeint die nach dieser ausführung wohl nichtig sind und dem user nur angst einjagen sollen.


    Eben... Habe auch nen Anwalt im fernen Bekanntenkreis, der versendet so Schreiben auch, da es ein guter "Nebenverdienst" ist... Die meisten Leute zahlen nach dessen Angabe wohl aus Angst vor weiteren Konsequenzen. Finde ich zum Kot*** sowas. Die haben auch Ihre Tricks an die Ip Adressen und die zugehörige Person zu kommen, weiß nur nicht wie.

    Mit der Aussage "solange man nicht speichert" geht ja die Grauzone los... Es gibt ja momentan die Ansicht, dass auch das ZWISCHENSPEICHERN im Ram eine Form des Speicherns ist... Und das passiert beim Anschauen online... siehe http://www.ipjaeschke.de/de/aktuell/nac…chtswidrig.html


    Es soll wohl versucht werden auf diesem Wege den bösen Streamern das Handwerk zu legen... Wie immer bei gerichtlichen Dingen, man kann alles verdrehen und die Worte auslegen wie man will.

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