Die Verbreitung und das öffentliche Zeigen des Schutzgegenstandesoder auf ihm aufbauender Abwandlungen oder ihn enthaltender Sammelwerke
ist Ihnen nur unter der Bedingung gestattet, dass Sie, vorbehaltlich
etwaiger Mitteilungen im Sinne von Abschnitt 4.a), alle dazu gehörenden
Rechtevermerke unberührt lassen. Sie sind verpflichtet, die
Rechteinhaberschaft in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen
Form anzuerkennen, indem Sie - soweit bekannt - Folgendes angeben:
- Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendetwird) des Rechteinhabers und / oder, falls der Lizenzgeber imRechtevermerk, in den Nutzungsbedingungen oder auf andere angemesseneWeise eine Zuschreibung an Dritte vorgenommen hat (z.B. an eineStiftung, ein Verlagshaus oder eine Zeitung)("Zuschreibungsempfänger"), Namen bzw. Bezeichnung dieses oder dieserDritten;
- den Titel des Inhaltes;
- in einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier(URI, z.B. Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstandangegeben hat, es sei denn, dieser URI verweist nicht auf denRechtevermerk oder die Lizenzinformationen zum Schutzgegenstand;
- und im Falle einer Abwandlung des Schutzgegenstandes inÜbereinstimmung mit Abschnitt 3.b) einen Hinweis darauf, dass es sichum eine Abwandlung handelt.
Die nach diesem Abschnitt 4.b) erforderlichen Angaben können injeder angemessenen Form gemacht werden; im Falle einer Abwandlung desSchutzgegenstandes oder eines Sammelwerkes müssen diese Angaben dasMinimum darstellen und bei gemeinsamer Nennung mehrerer Rechteinhaberdergestalt erfolgen, dass sie zumindest ebenso hervorgehoben sind wiedie Hinweise auf die übrigen Rechteinhaber. Die Angaben nach diesemAbschnitt dürfen Sie ausschließlich zur Angabe der Rechteinhaberschaftin der oben bezeichneten Weise verwenden. Durch die Ausübung IhrerRechte aus dieser Lizenz dürfen Sie ohne eine vorherige, separat undschriftlich vorliegende Zustimmung des Lizenzgebers und / oder desZuschreibungsempfängers weder explizit noch implizit irgendeineVerbindung zum Lizenzgeber oder Zuschreibungsempfänger und ebenso wenigeine Unterstützung oder Billigung durch ihn andeuten.