Herunterladen in Kodi

  • Ich versteh hier jetzt das Problem nicht? Selbst in den Mediatheken gibt gab es einen Download Button. Es ist also gewollt das man das runterladen kann.
    Das die Addons nun das Suchen und herunterladen in die Funktionen von Kodi einbinden ist IMHO nur Folgerichtig.

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    Guides nicht mehr verfügbar wegen Youtube unvermögen guten von schlechten Kodi Videos zu unterscheiden.

  • Nicht falsch verstehen. Ich wettere nicht gegen die Addons. Ich sage nur, dass es wohl alles ein wenig anders aussieht. Zumindest, was die AGBs angeht.

    Und hier sehe ich keinen Download-Button:

    https://www.ardmediathek.de/video/ein-schr…3MTgzMjM4Zjk1OA

    Das war jetzt einfach mal nur so ins blaue geraten. Vielleicht gibt es Serien, die ich runter laden kann. Diese aber offensichtlich nicht. Von daher ist bei dieser nicht gewollt. Und du sagst ja selbst "gab". Da hat sich vielleicht auch einfach mal was geändert.

    Und das "Problem" kannst du ganz einfach in dem von mir verlinkten Artikel nachlesen.

    Aber wie gesagt....ich wettere nicht gegen die Addons

    Wertschätzung kostet nichts, aber sie ist von unschätzbarem Wert.

  • @DaVu Dane für die Links und Hinweise zu MediathekView.
    Dort steht dann aber auch und hauptsächlich, dass das rechtlich nicht klar ist (!)
    Ich kann mich an Zeiten erinnern, in denen die ÖR MediathekView sogar offiziell unterstützt haben - das aber nur am Rande.

    Man kann jetzt also eine von zwei grundsätzlich unterschiedlichen Annahmen treffen:
    1. alles, was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt (das wäre dann die prinzipielle Funktionsweise unserer Gesetzgebung)
    2. alles, was nicht explizit erlaubt ist, ist verboten (hätten in unserem Zusammenhang Contentverwerter sehr gerne so. Das deutsche Urheberrecht spricht aber eine andere Sprache, das weiß ich als mehrfach geschädigter aus eigener Erfahrung).

    Mein Eindruck ist, dass Du eher zur zweiten Variante tendierst. Mit Hinblick auf die Erfahrungen die Du als Kodi-Entwickler und den Problemen der Rufschädigung durch illegale Addons etc. erlebt haben wirst, ist das aus meiner Sicht sogar verständlich.
    Ich persönlich finde das aber prinzipiell falsch und nicht zielführend. Hemmt Innovation, Austausch, stellt Menschen unter Generalverdacht etc. pp.

    Grundsatzfrage. Muss jeder für sich selbst entscheiden.
    Ich würde wie gesagt immer Variante 1 wählen. So lebt es sich deutlich entspannter ;)

    Zitat

    In dubio pro reo

    Nur meine 2 Cents

  • Nur mal zum Thema Mediathekview.
    Die gehen wenigstens offen damit um das Sie abgemahnt wurden wegen Verfügbarmachung von Urheberrechtlichem geschützten Material
    siehe HIER.

    Spoiler anzeigen

    Rpi 3b 1gb ram
    Libreelec 10.0.4 mit kodi Matrix

    Spoiler anzeigen

    rpi4B 4gb ram
    Libreelec 11.0.6 mit kodi Omega

    Spoiler anzeigen

    rpi4+ 4gb ram
    Pihole

    Debug-log-Howto

  • Klar. Wir sind auch alle Großgrundbesitzer und Eigentümer von Autobahnen, Flughäfen, Bahnhöfen und (natürlich) dem Internet.
    Im Grunde genommen ist die Bundesrepublik eine Kolchose. Nur, dass jeder selbst Geld drucken darf.

    ;)

  • da wir ja die öffentlichen Zwangsfinanzieren, sind wir da nicht mit Inhaber des Urheberrechtes?

    Nein...denn du bist ja auch nicht Rechteinhaber von Filmen oder Serien auf Netflix nur weil du dafür zahlst ;)

    alles, was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt

    Laut deren AGBs müsste man sich vorher die schriftliche Erlaubnis einholen. Somit ist es nicht explizit verboten. Wie gesagt, wettere ich nicht gegen die Add-ons oder ob man es nutzen sollte oder nicht. Ich sage nur, dass es erstmal nicht grundlegend erlaubt ist.

    Mein Eindruck ist, dass Du eher zur zweiten Variante tendierst

    Dieser Eindruck trügt. Mir ist es egal ;) . Und ich werde niemanden hindern oder anklagen es zu nutzen. Im Gegenteil. Es darf jeder machen, was er möchte. Das Addon steht auf keiner banned liste und da wird es so schnell auch nicht hinkommen ;)

    Ich sage nur, dass es nicht so ist, wie es hier im Thread publiziert wird und das es ganz klar ist, dass es erlaubt ist. Denn das ist es nicht. Nur weil ihr das gern alle anders lesen und hören möchtet oder es anders für euch auslegt, ist das, was in den AGBs der Betreiber steht, nun mal das, was zählt. Und dort steht nun mal, dass die Speicherung der Medien eine schriftliche Zustimmung voraussetzen.

    Ich würde euch bitten das mal ganz wertfrei so hin zu nehmen. Ich verurteile weder das eine noch das andere. Es ist mir egal und ich bin der letzte, der hier eine Entwicklung stoppt oder hemmt.

    Ich möchte an der Stelle vielmehr ein Augenmerk darauf legen, dass es eine Grauzone ist. Das sagt auch der von mir verlinkte Artikel. Genauso hätte ich gern, dass ihr diese Aussage von mir wertet.

    Wertschätzung kostet nichts, aber sie ist von unschätzbarem Wert.

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