PStTG: ebay und co Schnittstelle für das Finanzamt

  • Wie so oft im Leben, machst alles nach Vorschrift bist der Dumme…
    Aber vermutlich bist du da so wie ich und einige andere und denkst, ach komm, einmal „unehrlich“ sein, nicht alles nach Vorschrift machen sieht keiner…. Dann machst es, Zack, steht der Staatsschutz vor der Tür… „hey Mister, sie haben in ihrer steuerklärung einen Euro zu viel angegeben… ab in den Bau“ (übertrieben gesagt)

  • hier geht es definitiv um Gewinn - und wenn du deine vollgekotzten Klamotten im Kreisel anbietest, verkaufst du ja quasi mit Verlust (nicht mit Gewinnabsicht)
    anders sieht es bei den ganzen Leuten aus, die z.B. Reduzierte-Klamotten bei irgendwelchen Deals abgreifen und anschließend verticken => hier wird ein Gewinn erzielt und auch mit Gewinnabsicht verkauft.
    Hab das letztens in einem Kommentar von irgendnem Schlauberger RA gelesen...wäre wohl auch unzulässig nochmal zu "versteuern" immerhin hast du auf die Ware ja bereits MwSt gezahlt.

    bleibe jedenfalls was die ganzen Babyklamotten angeht relativ entspannt...

    in Summe geht es mir trotzdem auf die Eier...ich hab so das Gefühl, dem "kleinen Mann" wird alles madig gemacht, alles genau geprüft und abgezockt...die großen machen sich die Taschen voll und da wird aber wohlwollend ausgelegt/weggeschaut oder sich einfach nicht mehr erinnert...

    aber wehe du hast mal 3€ Umsatz gemacht...lächerlich...

    - eben nochmal raustgewühlt-

    „Handelt es sich wirklich um getragene Kleidung, bereits genutzte Möbel, benutztes Spielzeug usw. müssen Sie sich als Privatperson eigentlich gar keine Gedanken um das Thema Ebay und Steuern machen. Denn letztlich erzielen Sie ja mit dem Verkauf keinen Gewinn, da der Erlös in der Regel unter dem Preis liegt, den Sie für den Neukauf dieser Artikel gezahlt haben.
    Es wird also keine Nachzahlung von Steuern erforderlich, wenn erkennbar ist, dass es sich um viele unterschiedliche gebrauchte/ausgemistete Gebrauchsgegenstände handelt.“


    Müssen Sie als Privatverkäufer Steuern für Ihre Verkäufe zahlen?
    Das kommt darauf an, was Sie verkaufen. Handelt es sich um viele gebrauchte Sachen und Artikel und Sie erzielen damit keinen Gewinn (im Vergleich zum Einkaufswert), wird das Finanzamt keine Steuern von Ihnen haben wollen.


    https://www.biallo.de/recht-steuern/…0haben%20wollen.


    aber mal wieder: so absolut dumm formuliert das Gesetz, dass erstmal alle Bürger in Aufregung sind und sich Anwälte damit befassen müssen, was den nun gemeint ist....

  • Mit dem Wort "megabehindert" hast du aber jetzt auch nicht besser formuliert ... Ich bin auch behindert, aber nicht doof ...

    Mal drüber nachdenken...

    Das Licht, das doppelt so hell brennt, brennt eben nur halb so lang.
    greetz, FoLeY ...

  • So...
    ich habe gerade das Formular zur steuerlichen Erfassung bei Firmenneugründung (DIGGA!) ausgefüllt.
    Für meine Frau/Freundin. Wir haben hier zwei Gewerbe im Haus angemeldet.
    Das war also schon mein zweites Rodeo damit, aber dieses mal waren da ganz klar mehr Punkte auszufüllen.
    Genau genommen ein komplett eigener Abschnitt für den Verkauf über Onlineplattformen über mehrere Seiten.
    Das war bei meiner Gewerbeanmeldung vor ein paar Jahren noch nicht vorhanden.

    Damit war es unterm Strich einfach auch die ID zu beantragen.
    Wann die dann kommt und Wann wir dann wieder über ebay verkaufen können, teile ich euch dann gerne wieder mit.

    Und da etsy, Amazon und Google noch nicht nach einer solchen ID gefragt haben, werde ich für mein Gewerbe auch keine ID beantragen.
    Nur das was muss.

    Ostern. Finanzamt und Amtsgericht (anderes Thema, aber noch nerviger).
    Hab ich da keinen Bock mehr drauf. Dermaßen.

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