neue Zimmertür defekt, hat man Anspruch auf Preisnachlass?

  • Guten morgen,
    ich habe am Montag neue Zimmertüren bekommen. Geliefert und montiert durch eine Fachfirma. Nun hat die Schlafzimmertür eine kleine Macke, die ich natürlich sofort reklamiert habe bei dem Monteur. Er hat den Mangel in seinem Protokoll aufgenommen, meinte aber sofort dass sich sein Chef nicht viel davon annehmen wird, im günstigsten Fall würde ich einen Lackstift bekommen.
    Jetzt waren die Türen alle nicht billig, so dass ich eigentlich mit einem Lackstift nicht einverstanden bin. Mir wäre am liebsten eine neue, fehlerfreie Tür oder ein Preisnachlass. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich die Lösung mit dem Lackstift akzeptieren muss, wenn mir die Firma das vorschlägt? Hat jemand vielleicht einen Rat oder einen Tip, wenn auch unverbindlich?

  • Naja prinzipiell ist das ja recht "einfach": Du hast einen Anspruch auf eine mangelfreie Sache, i.d.F. eine neue Tür. Ist eben diese nicht mangelfrei, musst du der Firma die Chance auf Nacherfüllung geben, hierbei darf die Firma selbst entscheiden wie sie nachbessert (neue Tür, mit Lackstift ausbessern). Wichtig ist, dass du der Firma eine angemessene Frist setzt (Bspw. 1 Woche)!!!. Sollte die Sache danach nicht einwandfrei sein, kannst du entweder vom Kaufvertrag zurücktreten (nur bei erheblichem Mangel, da kannst du u.U. sogar Schadensersatz fordern) oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.

    D.h. den Mangel angeben und einen Nacherfüllung binnen bspw. 1 Woche verlangen. Wenn dann alles i.O. ist: wunderbar, wenn nicht, dann je nach schwere Rücktritt vom Kauf oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen. Weigert die Firma sich: seine Rechtschutzversicherung einsetzen oder @barney Stinsen um Rat fragen ;)

    Quelle: Gewährleistungsrecht, gerade aktuell bei mir in der Abendschule
    Edit: Hier noch ein Link: http://www.verbraucherschutz.sachsen.de/21406.html

  • Da hat PhroZen recht. Bestehe auf eine Mängelfreie Tür.

    Falls du schon die Rechnung dafür hast, zieh die Tür stumpf ab. Hinweis bei der Überweisung, dass die Rechnung auf Grund einer Mängelbehafteten Tür gekürzt wurde.

    Vorher aber ganz klar den Kontakt zum Chef suchen und ihn anrufen. Meisten regelt sich sowas ganz schnell. Wenn die Tür vorher schon kaputt war, kann er sie selbst auch reklamieren!

    Lackstift würde ich übrigens nicht zustimmen!

    PS: wie groß ist denn die Macke?

    Externer Inhalt beta.speedtest.net
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
  • Danke Euch schon einmal.
    Also grundsätzlich ist soweit alles in seinen Bahnen. Ich weiß halt nur nicht, was in dem Fall eine sachgerechte Nachbesserung ist. Ob der Lackstift nun dazu gehört oder nicht. Für mich würde ein Lackstiift keine fachlich korrekte Nachbesserung bedeuten. Da aber eine funierte Tür eigentlich nicht zu reparieren ist, würde der Firma nur der Austausch bleiben.
    Grundsätlich ist die Macke jetzt auch nicht riesig große, dennoch gut sichtbar mitten im Sichtfeld.

  • Eine Ausbesserung im Sichtfeld wirst du immer sehen, da diese nie zu 100% ausgeführt werden kann. Irgendwo auch eine Frage, wie Groß die Macke tatsächlich ist (ist etwas abgesplittert, gibt es einen kleinen kratzer).

    Wie gesagt, ruf den Handwerker mal an. Falls er sich querstellt, wirst du ihm die Rechnung nicht bezahlen. Soll er die Tür doch sonst wieder ausbauen.


    Gerade mal mit einem anderen Kollegen gesprochen und der ist der selben Meinung. Lackstift funktioniert nur bei lakierten Türen.

    Wichtig ist aber, die Rechnung nicht zu bezahlen! Sollte die schon bezahlt worden sein, wird die Sache ohne Rechtsbeistand erheblich schwieriger.

    Externer Inhalt beta.speedtest.net
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
  • Das hab ich mir gedacht, bei einer funierten Tür ist der Lackstift für die Tonne. Bezahlt habe ich noch nicht, da es an anderer Stelle auch noch Ärger gibt mit der Firma. Da waren Profis am Werk. Ich habe nämlich auch eine neue Wohnungseingangstür bekommen, zum glück kümmert sich da aber die Hausverwaltung drum, da haben die links und rechts neben der neuen Zarge die Wand beschädigt, innen sowie außen im Hausflur.
    Dann warte ich erstmal ab bis die sich melden mit einer Lösung.
    Danke euch

  • da haben die links und rechts neben der neuen Zarge die Wand beschädigt, innen sowie außen im Hausflur


    Das kann auch so ausgelegt werden, dass das Baubedingt so ist. Nach 3 außen und 3 Innentüren habe ich es aufgegeben.
    Ich lasse mittlerweile nur noch einbauen und den Rest, also die Nacharbeit, mache ich selber.

  • Na da warte ich mal ab was die Hausveralterin sagt. Aber ich dneke es wird auf selber machen hinaus laufen.
    Dafür hat sich die Firma zu der beschädigten Tür gemeldet. Ich kann mir aussuchen entweder 100€ nachlass auf das Türblatt oder ein neues Türblatt. Das ist ja schon mal was.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!