Ärger mit der vertragswerkstatt.....

  • Hallo


    Mal was anderes als kodi usw und zwar habe ich eine Frage bei der vielleicht jemand hier helfen kann.

    Zur Situation ich habe einen 1 1/2 Jahre alten chevrolet Cruze bei diesem leuchtet gestern die Motor Lampe auf laut Bedienungsanleitung die abgasanlage. Bin dann direkt zum Händler wo ich das Fahrzeug gekauft habe, gesagt getan.

    Heute riefen sie mich an, und sagten mir es wurde kein Fehler gefunden und sie hätten den Speicher gelöscht.

    Als ich das Auto abgeholt habe hieß es dann sie kämen mit ihrem Diagnose Programm nicht tief genug rein das könnte nur chevrolet.
    Sie würden aber einen defekt an der Einspritzung der Nockenwelle oder so vermuten, könnten es aber nicht sagen.

    Darauf hin kriegte ich die Rechnung präsentiert von 60€, auf meine Frage warum ich die bezahlen soll da die Neuwagen Garantie ja greifen müsste und ich nix für den Fehler kann sagte man mir, "da hätten sie zu einem chevrolet verifiziertem Händler fahren sollen"

    Also ich habe mein Auto dort gekauft und habe jegliche Garantie über diesen Händler und dann drückt der einem einen solchen Spruch?!

    Und wenn man es zusammenfasst haben sie weder den Fehler behoben noch gefunden.
    Den das Auto zieht immer noch nicht richtig und kommt kaum im 2ten nen Berg hoch....

    Meine Fragen, ist das so zulässig mit der Rechnung, da Neuwagen Garantie und keine 2 Jahre alt, und dem Spruch mit dem Händler?

    Mein Auto fährt immer noch nicht richtig, zeigt zwar den Fehler nicht mehr an, aber dieser würde ja eben auch gelöscht....

    Für mich ist das abzocke oder wie ist da die Rechtslage?

    Wenn jemand ne Idee oder Erfahrungen hat wäre ich sehr dankbar

  • Nicht der verkaufende Händler sondern der Hersteller gibt 2 Jahre Garantie. Der Händler gibt nur Gewährleistung.

    Es ist zwar echt traurig das sie obwohl sie ja nicht wirklich etwas gemacht habe dir eine Rechnung stellen aber für mein Empfinden ist es nicht rechtswidrig.

    Ab in die Vertragswerkstatt und den Fehler beheben lassen.

  • Auch der Händler muss eine zwei jährige Gewährleistung geben. Aber da sind wir bei einem Problem:
    Nach 6 Monaten greift die so genannte Beweislastumkehr. Also der Händler muss nicht beweisen das der Fehler ein Bedienfehler ist sondern Du das es ein Fabrikationsfehler der wissentlich vom Händler unterschlagen wurde.
    Das ist den meisten Fällen unmöglich. Daher wird sehr oft auf die Garantie vom Hersteller zurückgegriffen.

    Der Effekt ist für Dich der selbe. Was Du allerdings dem Händler anlasten könntest ist das er dich nicht direkt darauf hingewiesen hat.

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  • Hallo ;)

    Bei 60 € wäre mir der Sreitwert für eine juristische Auseinandersetzung zu gering. Trotzdem würde ich diese Werkstatt nicht wieder aufsuchen, geschweige denn ein Auto dort kaufen :thumbdown:

    Ich schmeiße `mal die Glaskugel an, wobei ich zugeben muss, dass ich mich mit der Software des Chevy Cruze-Motorsteuergerätes nicht auskenne:
    ...aber bei der Fehlermeldung und dem Verhalten des Motors deutet doch einiges auf einen defekten Nockenwellensensor oder einen defekten Luftmassenmesser hin.

    Gruß
    Mark

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