Würde mich auch mal interessieren.Und auch wenn es nicht ganz zum Topic passt.
Ich habe gestern gelesen, dass unsere Stadtwerke den Strompreis sogar erhöhen wollen und nicht senken. Ok, klar, die Energiepreise steigen ja trotzdem weiter, aber ist es denn nicht auch so, dass bei einer Preiserhöhung vorher eine schriftliche Mitteilung gemacht werden muss und das man dann nicht auch so eine Art Sonderkündigungsrecht hat?Edit:
Und wie sieht das mit den bestehenden Verträgen überhaupt aus?
Ich habe ja nen Vertrag bis Datum X, zum Preis X.
Ich würde auf jeden Fall den Zählerstand melden, sonst wird das hochgerechnet und ob die beiden Zahlen im gleichen Range liegen wage ich mal zu bezweifeln
Wenn ich die Diskussion über diese Notfallstufe richtig verfolgt habe dann können die Versorger bei Ausrufen des Notfalls (unser grüner Buchautor arbeitet ja schon daran) mit einer kurzen Vorlaufzeit Preisanpassungen vornehmen.
Aber bei der ganzen Diskussion fällt völlig unter den Tisch das der Staat selbst einen gehörigen Broken nimmt
Als da wären
Erdgassteuer
CO2 Steuer
und auf den Gesamtpreis 19% Märchensteuer
D.h. Alleine ca. 1/6 der zu zahlenden Zeche sind Mehrwertsteuer