Ich glaube nicht das das so rechtens ist. Preisgarantie ist Preisgarantie. Muss man schreiben das man die Erhöhung zum Ende des Vertrags an nimmt aber auf die Einhaltung des Vertrages behaart. Ausgenommen sind Steuern und Staatliche Sonderabgaben.
Es gibt scheinbar eine neue Klausel im Energiesicherungsgesetz wenn die 2te und 3te Stufe des "Notfallplan Gas" ausgerufen wird.
Eigentlich sagt man ja Vertrag ist Vertrag ist Vertrag.