Gerichtsfrage

  • Hallo zusammen,

    aktuell bin ich Kläger in einem Gerichtsverfahren. Der Streitgegenstand sollte von einem Sachverständigen bewertet werden. Am gleichen Tag, wie das Gericht dieses Urteil bekannt gegeben hat, hat der Beklagte das betroffene teil schon getauscht, also quasi den Streitgegenstand manipuliert, aus meiner Sicht. Wie seht ihr das?

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  • Naja, mir geht es hier um die Manipulation des Streitgegenstands. Mein reiner Menschenverstand sagt mir, das das nicht einfach so gemacht werden darf?!

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    Würde ich genauso sehen, jedoch wer sagt das die Justiz logisch ist.... :/

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  • Zitat


    Würde ich genauso sehen, jedoch wer sagt das die Justiz logisch ist.... :/


    Ist sie nicht. Ist natürlich immer Auslegungssache. Nur ist es in meinen Augen eine Art Grundprinzip. Man kann doch nicht einfach den Gegenstand um den es geht austauschen?! Ist doch irgendwo eine Art Schuldeingeständnis. Oder was meint ihr?

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  • Wo liegt denn das Problem, wenn der Gegenstand ausgetauscht wurde? Du müsstest zufrieden sein, und ein Klagegrund ist nicht mehr gegeben. Sollte in etwa dem entsprechen, was du dir von der Klage erhofft hast.
    Wenn nicht kannst du ja mal genauer beschreiben um was es geht - so kann man auch als Nichtjurist nur mutmaßen. Abgesehen davon ist ein Blick ins BGB nie verkehrt.

  • Es geht um ein Motorenteil welches meiner Meinung nach Mängel aufweist und einen Motorschaden herbeiführen kann (sehr bekanntes Thema). Habe das auto gerade mal 4 Wochen gehabt, es zur Reparatur gegeben und vergebliche 6 Wochen auf die Reparatur gewartet, mit Fristsetzung. Ziel ist nun vom Kaufvertrag zurückzutreten. Da das teil ja nun getauscht wurde, kann kein ordentlicher Beweisbeschluss mehr erbracht werden finde ich, da zwei von drei Beweispunkten des Beweisbeschlusses nicht mehr erbracht werden können. Erlaubt kann sowas ja nicht sein...

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  • Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich bin der Meinung, dass ein Verkäufer immer die Möglichkeit hat nachzubessern. Erst wenn die Nachbesserung 2x fehlschlägt oder nicht zumutbar ist, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Schau mal im BGB nach Mängellieferung bzw. Nacherfüllung - oder allgemein Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen.

  • Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich bin der Meinung, dass ein Verkäufer immer die Möglichkeit hat nachzubessern. Erst wenn die Nachbesserung 2x fehlschlägt oder nicht zumutbar ist, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.


    So kenne ich das auch... Beim dritten Mal kann man vom Kaufvertrag zurücktreten... Oder der Verkäufer ist vorher schon gnädig...

    Hatte das auch mal bei einem Notebook... 3 Reparaturversuche fehlgeschlagen und selbst beim 4. Mal musste noch der Anwalt nachhelfen :cursing:

  • Das Thema ist durch bzw. darauf beruft der Händler sich auch nicht, da es ja auch nie zur Reparatur gekommen ist. Er hat mich immer wieder vertröstet bis ich eine Frist gesetzt habe. Der Streitgegenstand ist jetzt eben das teil was begutachtet werden sollte, aber eigentlich ja nicht mehr kann, da es getauscht ist.

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