Sicherheitsüberprüfung Ü2 Ü3

  • Hallo zusammen,

    mal eine Frage zu den Sicherheitsüberprüfungen. Vielleicht kennt sich ja jemnd damit aus, im IT Bereich ja nicht ganz so unwahrscheinlich :)

    Wenn man eine der beiden Sicherheitsüberprüfungen über sich ergehen läßt bzw über sich ergehen lassen muss und diese nicht besteht, hat man eine Chance zu erfahren woran es gelegen hat?
    Vor einigen Jahren hatte ich mal für einen Job eine Ü2 und diese scheinbar nicht bestanden. Ob das stimmt oder ob einfach ein anderer Bewerber doch besser geeignet war weiß ich nicht. Es lief damals alles über die Arbeitsagentur Düsseldorf. Die haben mir auch gesagt dass es halt an der Überprüfung lag man aber nicht sagen könne woran genau.
    Das läßt mir aber seit Jahren keine Ruhe, zumal ich mir nie etwas habe zu Schulden kommen lassen, außer ein paar Mal falsch Parken :D

    Da jetzt in meinem aktuellen Job auch eine Ü2 ansteht, kam das wieder hoch. :/

  • Kann schon daran liegen das sich der Ehe(?)-Partner nicht auch überprüfen lassen möchte und das Formular nicht mit unterschreibt.
    Wenn man da schon arbeitet kann man eine Einsicht in die Personalakte beantragen wo so etwas mit drinstehen sollte, aber viel Hoffnung hab ich da nicht.

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  • Nene die Stelle mit der Sicherheitsüberprüfung hab ich nicht bekommen. Ja Schulden gibts wohl, allerdings ein Immobilienkredit, habe mir sagen lassen das wäre wohl nicht tragisch.
    Nur, sollte ich diesmal auch die Prüfung nicht bestehen, wüßte ich schon gerne woran es denn liegt :) Bekommt denn der Arbeitgeber das Ergebnis mitgeteilt? Denn die Ü2 und Ü3 werden von Behörden durchgeführt, daher bin ich mir nicht einmal sicher ob der AG überhaupt ein detailiertes Ergebnis bekommt.

  • Wenn man eine der beiden Sicherheitsüberprüfungen über sich ergehen läßt bzw über sich ergehen lassen muss und diese nicht besteht, hat man eine Chance zu erfahren woran es gelegen hat?


    Kurzer Ausflug ins entsprechende Regelwerk (ist kein Geheimnis, wie das Thema in DE läuft):

    4.2.5 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung/Aufhebung der VS-Ermächtigung/rechtliches Gehör

    ...
    (3) Vor Ablehnung oder Aufhebung einer VS-Ermächtigung gibt BMWi der betroffenen Person bzw. der mitbetroffenen Person Kenntnis und Gelegenheit, sich zu äußern.
    ...
    (5) Die Ablehnung oder Aufhebung einer VS- Ermächtigung wird der betroffenen Person grundsätzlich unter Bekanntgabe der Gründe schriftlich mitgeteilt; das Unternehmen wird hierüber ohne Angabe der Gründe unterrichtet. Diese Entscheidung berechtigt nicht zur Annahme persönlicher Verfehlungen.
    (6) Sicherheitserhebliche Erkenntnisse können dem Unternehmen mitgeteilt werden, soweit dies zum Schutz von VS erforderlich ist. Sie dürfen vom Unternehmen ausschließlich zu diesem Zweck genutzt werden.

    Kurzfassung:
    Wenn Deine Sicherheitsüberprüfung abgelehnt wurde bekommst Du auf jeden Fall Info, was der Grund war.

  • Wenn Deine Sicherheitsüberprüfung abgelehnt wurde bekommst Du auf jeden Fall Info, was der Grund war.

    nice, dass beruhigt mich zumindest für dieses Mal. Schade dass ich damals keine Info bekommen habe...wäre interessant gewesen. bin ja echt mal gespannt wie es diesmal ausgeht :)

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